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Bernd Sibler
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Frage von Rodrigo R. •

Frage an Bernd Sibler von Rodrigo R. bezüglich Finanzen

Lieber Herr Sibler!

Jeder verfügt von so viel Mitteln wie sein Einkommen (ehrliche Leute und Einrichtungen zahlen Kredite mit ihrem Einkommen), jeder muss entscheiden, in welchem Verhältnis für dies oder das sein Geld ausgibt (oder vorsorglich für künftige Ausgaben spart), das gilt ebenso für Staat als für Bürger. Nur die stärksten sind in der Lage, ihre Einkommen aus eigener Kraft zu erhöhen: Steuererhöhung, Monopolbetreiber für notwendige Waren und Leistungen, Rundfunkanstalten, die Geld mit Zwang in beliebiger Höhe für unbestellte und unerwünschte Leistung verlangen. Wenn das Einkommen sinkt, dann muss man auf Sachen verzichten, die nicht Vorrang haben, wie zum Beispiel Rundfunk wegen der Gebühr. Wenn unwichtige Sachen wie Rundfunk verhältnismäßig teuer werden, dann sollte man darauf verzichten können. Genauso wie der Staat abhängig von der fiskalischen Lage entscheidet, entscheidet auch der Bürger abhängig von seinem volatilen Einkommen. Steuer sind direkt oder indirekt vom Einkommen aller Bürger abhängig (da trägt jeder nach seinem Einkommen bei): Rundfunk davon unabhängig machen zu wollen, ist eine inflationäre Unmöglichkeit. Dies mit Zwang zu versuchen, kann nur riesige Probleme bringen. Der erste Bundesbankpräsident sagte: "Wir wissen es aus Erfahrung. Was oben kontrolliert wird, bricht unterirdisch aus. [...] Jede Inflation hat ihre innere Dynamik, und auch das, was einige freundlicherweise ´gentle inflation´ zu nennen belieben, ist im Grunde Schwindel, und zwar kein ungefährlicher" (Wilhelm Vocke, "Memorien", S 185, DVA Stuttgart, 1973). Die Erweiterung des Kreises der Gebührenschuldner und der jetzt einzuführende Zwang sind deutliches inflationäres Zeichen: anstatt die Dynamik der Inflation energisch zu brechen, werden jetzt per Gesetz effektivste Kontrollmechanismen beseitigt. Wollen Sie nicht, dass Rundfunkausgaben zu Lasten anderer Haushaltstitel gehen? Wollen Sie das, was für den starken Staat nicht zumutbar ist, dem sterblichen Bürger zumuten?

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Antwort von
CSU

Wie bereits erläutert, hat das Bundesverfassungsgericht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mehrfach eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zugesichert, wovon sich eine Finanzierungsgarantie ableitet. An diese Vorgabe muss sich der Gesetzgeber halten. Das System der Rundfunkgebühren ist in einem Staatsvertrag geregelt, einem Vertrag, dem alle 16 Länder zustimmen müssen, und der daher immer auch ein Kompromiss ist.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Sibler, MdL