
Bei einem Drogentest, ob Urinprobe oder Blutprobe beispielsweise in einer Verkehrskontrolle, kann nicht zwischen dem Konsum von Nutzhanf und Cannabis unterschieden werden.
Foto: Roland Hägele
Bei einem Drogentest, ob Urinprobe oder Blutprobe beispielsweise in einer Verkehrskontrolle, kann nicht zwischen dem Konsum von Nutzhanf und Cannabis unterschieden werden.
Ich schätze die Gefahr seitens der AfD genauso ein, wie Sie. Ich muss dies leider auch im Parlament ständig beobachten.
Die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer von X geht rasant zurück. Auch ich beobachte das rechte Hetze und Falschinformationen deutlich dort zunehmen, insofern kann jede Privatperson verstehen, die sich dies nicht mehr antuen will. Ich halte es jedoch für kritisch, wenn sich Medien, insbesondere öffentliche-rechtliche, hier zurückziehen.
Es ist höchste Zeit, dass die EU und die Bundesregierung aufhört wegzuschauen und alles dafür tut, um die humanitäre Katastrophe in Berg-Karabach abzuwenden.
Die repräsentative, parlamentarische Demokratie ist weder das letzte Wort des Grundgesetzes noch der Demokratie-Geschichte.