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Frage von Reinhard G. •

Frage an Bernd Lange von Reinhard G. bezüglich Wirtschaft

Etliche Straßen in Deutschland und anderen europäischen Staaten sind mit Steinen gepflastert, die in Indien mit Kinderarbeit gefertigt wurden. Es werden in vielen Ländern des Südens Bodenschätze abgebaut (zum Beispiel Kobalt im Kongo), ohne auf eine intakte Umwelt und die Menschenrechte der Bewohner und Arbeiter Rücksicht zu nehmen. Sie leiden unter den schlimmen Bedingungen und erleiden u.a. schwere Gesundheitsschäden. Dabei sind oft europäische Unternehmen beteiligt.

Wie kann den Menschen dort wirksam geholfen werden? Wäre es nicht ein probates Mittel, die Menschenrechte in allen Handelsabkommen so zu verankern, dass die Menschen dort einen wirksamen Zugang zur Abhilfe erhalten? Oder was halten sie von gesonderten „Menschenrechtsschutz“ sowie „Arbeitsschutz“-Abkommen mit den betroffenen Ländern?

VW haftet beim „Abgasskandal“ mit einer hohen Summe. Warum haften Firmen nicht, die in einem viel grösseren Umfang Menschen und Umwelt schädigen? Ist dass kein Skandal?

Wenn es verbindliche Regeln gibt, dann kann sich kein Konzern herausreden, dass andere Firmen die Menschenrechte „ja auch nicht beachten“.

Können solche „Menschenrechtsschutz“-Abkommen nicht auch mit den großen Industriestaaten abgeschlossen werden, damit Wirtschaftsunternehmen die Menschenrechte weltweit nicht weiter verletzen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gerne beantworte.

Das Europäisches Parlament hat am 16. März 2017 ein Gesetz gegen Menschenrechtsverletzungen im Mineralienhandel verabschiedet. Ob Smartphones, Tablets oder PC - für Konsumenten von Elektrogeräten ist die Herkunft der darin verwendeten Metalle oft unmöglich nachzuvollziehen. Auch Unternehmen verschließen häufig die Augen davor, dass Rohstoffe für ihre Produkte zum Teil unter unmenschlichen Bedingungen in Konfliktregionen gefördert und vertrieben werden. Um den Teufelskreis aus Konfliktfinanzierung und dem Hunger nach Rohstoffen zu durchbrechen, hat das Europäische Parlament verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen beschlossen.

Wir müssen so schnell wie möglich ändern, dass wir Europäer durch unser Konsumverhalten Menschen in anderen Teilen der Erde unsägliches Leid bereiten. Dafür bietet diese Gesetzgebung die Grundlage. Solche Gesetze können die Geburtsstunde einer neuen Art der Handelspolitik sein. Globaler Handel muss nicht nur frei, sondern auch fair sein. Diese Gesetzgebung kann nur der Anfang einer neuen Ausrichtung unserer europäischen Handelspolitik sein. Wir müssen uns den Herausforderungen globaler Wertschöpfungsketten offensiv stellen - der Handel mit Mineralien ist hier nur die Spitze des Eisbergs. So müssen wir zum Beispiel auch die Wertschöpfungskette in der Textilproduktion mit verbindlicher Sorgfaltspflicht ausstatten.

Zum vierjährigen Jahrestag des Einsturzes einer Textilfabrik in Bangladesh hat der Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments am 21. März 2017 einen Initiativbericht angenommen. Die Kommission wird dazu aufgerufen, verbindliche Sorgfaltspflichten für EU-Unternehmen vorzuschlagen, die ihre Produktion in Drittstaaten verlagert haben. So sollen die Unternehmen prüfen, ob in ihrer gesamten Lieferkette die Leitlinien der OECD sowie internationale Standards hinsichtlich der Menschenrechte und sozialen Rechte eingehalten werden. Diese Standards sollen durch eine Kennzeichnung auf dem Endprodukt für den Konsumenten sichtbar gemacht werden. Auch die öffentliche Beschaffung muss sich an Nachhaltigkeitskriterien orientieren und die europäischen Institutionen wie Kommission und Parlament müssen ihre Textilien selbst nachhaltig und fair beschaffen. Der Bericht soll noch im April im Plenum abgestimmt werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=IM-PRESS&reference=20170321IPR67908&language=DE&format=pdf

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lange

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