Frage an Bernd Hitzler von Martin K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Hitzler,
wie ist es möglich, dass Deutschland ein U-Boot nach Israel liefert? Das Kriegswaffenkontrollgesetz verbietet Waffenlieferungen in Krisengebiete und Israel liegt eindeutig in einem Krisengebiet.
Aus welchem Grund übernimmt die Bundesrepublik ein Drittel der Kosten dieses U-Bootes? 135 Millionen Euro sind sehr viel Geld und könnten für anders durchaus besser genutzt werden.
Vielen Dank für eine zeitnahe Antwort.
Sehr geehrter Herr Körner,
wir haben Ihre Frage zuständigkeitshalber an Herr MdB Roderich Kiesewetter
zur Beantwortung weitergegeben. (Bundespolitik).
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bender
Pers. Ref. von
Bernd Hitzler
Mitglied des Landtages
Hallo Herr Körner,
die Lieferung von U-Booten nach Israel knüpft an eine Übereinkunft der Regierungen beider Staaten aus dem Jahr 2005 an, die noch in die Regierungszeit von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) fiel. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Schröder hat in ihren letzten Amtstagen - am 21. November 2005 - einen Rüstungsexport von 2 Dolphin-U-Booten (mit Option auf ein drittes) nach Israel genehmigt - jeweils mit einer deutschen Kostenbeteiligung. Der damals von den Grünen gestellte Außenminister Fischer hat diesem Vorhaben ausdrücklich zugestimmt.
Es gibt gleich mehrere Gründe, die für die Lieferung der U-Boote an Israel sprechen:
1. Deutschland bekennt sich zu seiner besonderen Verantwortung gegenüber Israel. Der Staat Israel in seiner heutigen Form ist ohne den Holocaust, dem Millionen Juden zum Opfer fielen, nicht denkbar. Die Kanzlerin hat erklärt: "Jede Bundesregierung und jeder Bundeskanzler vor mir waren der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die Sicherheit Israels verpflichtet. Diese historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson meines Landes. Das heißt, die Sicherheit Israels ist für mich als deutsche Bundeskanzlerin niemals verhandelbar."
2. Indem Deutschland Israel mit atomwaffenfähigen U-Booten ausstattet, wird jeder iranische Angriff ein Selbstmordkommando, weil die U-Boote Israels Zweitschlagsfähigkeit sichern. Angesichts der aktuellen vom Iran ausgehenden Bedrohung ist dies besonders relevant.
3. Die U-Boote können weder im israelisch-palästinensischen Konflikt noch im Konflikt Israels mit der Hisbollah im Libanon zum Einsatz kommen.
4. Deutschland hat ein Interesse an dem Erhalt einer leistungsfähigen wehrtechnischen Industrie. Exporte an verantwortungsbewusste Partner sind damit in unserem sicherheits- als auch wirtschaftspolitischem Interesse. Zugleich sichert der Export der U-Boote Arbeitsplätze in Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Hitzler
Mitglied des Landtages