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Bernd Hitzler
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Frage von Ulrike S. •

Frage an Bernd Hitzler von Ulrike S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hitzler,

ich wende mich heute mit folgenden Fragen an Sie.
Tierschutz ist eine Angelegenheit die uns alle etwas angeht. Wie stehen Sie allgemein zu Tierversuchen, insbesonders zu Affenversuchen die bei uns in Deutschland in Tübingen und in Magdeburg ja vorgenommen werden. Könnten Sie es sich vorstellen, daß es in absehbarer Zeit keine Tierversuche mehr gibt und nur noch tierversuchsfreie Forschung betrieben wird. Was werden Sie tun, um endlich eine tierversuchsfreie Forschung zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Schachner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schachner,

der Rahmen für die Genehmigung und Überwachung von Tierversuchen wird zukünftig durch die Versuchstierrichtlinie 2010/63/EG der Europäischen Union bestimmt. Bis spätestens November 2012 muss die Bundesregierung das geltende nationale Recht mit Wirkung ab 2013 an die Regelungen dieser Richtlinie anpassen. Damit wird der zukünftige Rahmen für die Genehmigung von Tierversuchen europaweit einheitlich vorgegeben.
Inhaltsstoffe von Kosmetika an Tieren zu testen, ist bereits verboten. Die Auflage, Affen, Ratten und Mäuse zu verschonen, wenn es eine Alternative gibt, etwa die Erprobung einer Zellkultur im Reagenzglas, war bisher nur Empfehlung. Daraus wird nun eine Vorschrift. Der Gesetzentwurf schränkt Experimente an Menschenaffen wie Schimpansen und Versuche an weiteren Primaten wie Makaken stark ein. Ausnahmen soll es nur geben, um schwere Krankheiten zu erforschen. Für jeden Einzelfall gibt es ein strenges Genehmigungsverfahren.

Bereits nach dem geltenden nationalen Recht werden Tierversuche nur genehmigt, wenn sie unerlässlich und ethisch vertretbar sind, sowie definierten, zulässigen Zwecken dienen.

Im Genehmigungsverfahren prüfen die Tierschutzbeauftragten der Einrichtungen und die Behörden regelmäßig ob Ersatzmethoden verfügbar sind und ob die Zahl oder die Belastung der Tiere vermindert werden kann.
Die CDU Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich die neu in die Richtlinie aufgenommenen Instrumente zur verstärkten Förderung tierversuchsfreier Verfahren. Baden-Württemberg würdigt über den jährlich vergebenen und mit 25.000 € dotierten Förderpreis für >Ersatz- und Ergänzungsmethoden die Entwicklung solcher Methoden. Das Land unterstützt darüber hinaus den bundesweit ersten Lehrstuhl zum Thema Ersatz- und Ergänzungsmethoden an der Universität Konstanz.