Frage an Bernd Bianchi von Paul T. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Bianchi,
Ein demokratisches Gemeinwesen lebt von der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess und der Einflussnahme auf staatlichen Handelns. Ich bitte daher um Stellungnahme zu den nachfolgenden Punkten:
1.) Unter Berufung auf eine vorh. öffentl. Entsorgungseinrichtung und dem daraus (nach Auffassung der Behörde) resultierenden kommunalen Anschluß- und Benutzungszwang werden Bürger daran gehindert, ihr häusliches Schmutzwasser aufzubereiten und einer Wiederverwertung zuzuführen! Mit welchem Recht geschieht das?
2.) Die Fachbehörde des Kreises Kleve behauptet, zum Wäschewaschen sei zwingend Trinkwasserqualität erforderlich. Das höchste deutsche Gericht hat erst kürzlich endgültig bestätigt, das für die Waschmaschine keine Trinkwasserqualität erforderlich ist. Stehen kommunale Satzungsregelungen neuerdings über dem Gesetz?
3.) Brauch-/Nutzwasserrückgewinnungsanlagen tragen nachweislich zur Regenerierung der Trinkwasserreserven bei, reduzieren nachweislich die Einleitung schädlicher Substanzen in die Gewässer, schaffen nachweislich wertvolle Biotope für Flora und Fauna, fördern das Gemeinwohl…Im Kreis Kleve werden diese boykotiert, sobald eine öffentl. Entsorgungseinrichtung vorhanden ist. Auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht das?
4.) Informationsfreiheitsgesetz, Verwaltungsverfahrengesetz und EU-Kodex für gute Verwal-tungsarbeit sollen zu mehr Transparenz führen. Der Landrat des Kreises Kleve beantwortet meine Fragen nicht, das Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz hat die Beantwortung aufgrund personeller Engpässe abgelehnt...usw. Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung hat diese gängige Praxis in der Tagesschau vom 04.05.2010 öffentlich gerügt. Was gedenken Sie dagegen zu tun?
Meine bisherigen Erfahrungen sind eher negativ, vielleicht setzen Sie ein positives Signal und beziehen ausführlich Stellung zu vorzitierten Punkten.
In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichem Gruß
Paul Tiskens
Sehr geehrter Herr Tiskens,
Ich bin Ratsmitglied in Geldern und kenne daher die Problematik des Anschluß- und Benutzungszwanges aus der Kommunalpolitik. Zum Thema Kommunales Abgabengesetz gibt es viele Urteilssprüche, die langsam aber sicher in die Gemeindesatzungen einfließen. Bis jetzt vertreten die Städte und Gemeinden die Meinung, dass eine Einrichtung , wie z. Bsp. eine Kläranlage oder die Müllabfuhr nur dann rentabel sind, wenn sie auch von allen genutzt und damit auch bezahlt werden. Logisch finde ich das nicht, denn je weniger Nutzer ich habe, desto weniger muß auch von der Gemeinde entsorgt werden. Die Gemeinden haben jedoch die Sorge, dass der einzelne sein Schmutzwasser bzw. den Müll nicht ordnungsgemäß entsorgen kann. Diese Sorge ist manchmal auch nicht unbegründet. Mir ist jedoch bekannt, dass Ihnen auch bei einem Nachweis der fachgerechten Entsorgung der Anschluss- und Benutzungszwang bestehen bleibt.
Ich wüsste nicht, ob mir der Kreis Kleve vorschreiben kann, ob ich meine Wäsche mit Trinkwasser waschen muss. Ich sehe keinen Sinn darin, wertvolles Trinkwasser benutzen zu müssen, wenn bessere Alternativen in Ihrem Haushalt vorhanden sind.
Wie bereits oben beschrieben, sind die Gesetzesgrundlage das Kommunale Abgaben Gesetz und seine vielfältigen Verwaltungsvorschriften. Um sich darin rechtssicher auszukennen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt richten.
Aus umweltpolitischer Sicht halte ich es für sinnvoll, im Außenbereich mehr Kleinkläranlagen zuzulassen. Wie Sie richtigerweise beschreiben, ist die Reinigungswirkung solcher Kleinkläranlagen hervorragend und sie können wertvolle Biotope werden. Dass ihre Reinigungswirkung überprüft werden muss und sie fachgerecht gewartet werden müssen, halte ich jedoch für notwendig