Frage an Benedikt Mayer von Friedrich S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Mayer,
tägliche Meldungen über verschwendete Steuergelder bis hin zum „Verzocken“ derselben, in Korrelation mit der Klage um fehlende Mittel in den Haushalten mit allen hinlänglich bekannten Folgen, sind inakzeptabel.
Würden Sie (im Falle Ihrer Wahl) Ihren Einfluß geltend machen, die Gesetzeslage dahingehend zu ändern, dass verantwortliche Vertreter der öffentlichen Hand, ebenso in die Pflicht der persönlichen Haftung – ggf. auch strafrechtliche Verfolgung – genommen werden, wie jede andere verantwortliche natürliche Person in unserer Gesellschaft?
Für die persönliche Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Scheuerecker
Sehr geehrter Herr Scheuerecker,
schönen Dank für Ihre Nachfrage. Der Umgang mit öffentlichen Geldern gehört schon jetzt zu meinen Politikfeldern: seit 8 Jahren bin ich Schatzmeister der bayerischen Grünen (wir sind immer noch schuldenfrei) und im Kreistag von Ebersberg bin ich in der grünen Fraktion für die Finanzpolitik zuständig.
Zu Ihrer Frage:
1) Die persönliche Haftung für Management-Fehler ist in der Privatwirtschaft nicht durchgehend gegeben. Denken Sie an die Meldungen von Abfindungen für Spitzen-Manager nach Pleiten. Ich möchte solche Situationen nicht zum Vorbild für die Politik werden lassen.
2) Ich sehe ein Problem in der Zuordnung von Verantwortung für finanziellen Fehlentscheidungen in der Politik. Solche Entscheidungen fallen oft in Gremien wie Ausschüssen oder gar im Plenum eines Parlaments. Anhand namentlicher Abstimmungen dann die MandatsträgerInnen anteilig in Haftung zu nehmen, halte ich für nicht durchsetzbar.
3) Mein Lösungsvorschlage lautet so: Geben wir den Rechnungshöfen bzw. deren jährichen Berichten viel mehr Gewicht. Sorgen wir dafür, dass die Umsetzung von deren Vorschlägen zur Reduktion von Verschwendung per Gesetz verordnet wird.
Einverstanden ?
Mit freundlichen Grüßen
Benedikt Mayer