Portrait von Benedikt Lux
Benedikt Lux
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Benedikt Lux zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Irene L. •

Frage an Benedikt Lux von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Im Programm der Grünen/Bündnis90 gibt es einen schrittweisen Plan, dem Berliner „Verfassungsschutz“ V-Leute und G10-Rechte zu entziehen, nach allem was vorgefallen ist; es gibt aber keinen Whistleblowerschutz, leider.
Also muss ich Sie doch noch fragen:
ist per DEFINITION verhindert, dass dieser Geheimdienst wieder Verfassungs-VERTEIDIGER* überwacht, statt die Angreifer ?
Wie lautet diese Definition (sind Journalisten, ihre Quellen, politische Opposition, Berufsgeheimnisträger vor Überwachung geschützt)?
Wer kontrolliert?
* Link: BigBrother-Award 2016 https://bigbrotherawards.de/2016/lebenswerk-verfassungsschutz-vs

Portrait von Benedikt Lux
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau L.,

herzlichen Dank für Ihre Fragen.

1. Formal Ja. Das Verfassungsschutzgesetz erlaubt es nur, Bestrebungen, die GEGEN das Grundgesetz gerichtet sind, auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln, zu beobachten. In der Praxis gibt es aber in der Tat zahlreiche Beispiele und Skandale, bei denen der Verfassungsschutz das Gegenteil bewiesen hat.

2. Die Defintionen finden Sie im Verfassungsschutzgesetz Berlin, vor allem in den §§ 5-8,
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnLfVG%2Fcont%2FBlnLfVG.P7.htm

3. Nein. Whistleblower und Berufsgeheimnisträger*innen sind nicht genug geschützt.
Wir Grüne uns haben auf Bundes- und Landesbene für deren Schutz eingesetzt.

Erlauben Sie mir folgende Anmerkungen. Zuletzt haben die Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit den Morden des NSU eine einmalig schlechte Rolle gespielt. Auch in Berlin wurden V-Männer geführt, deren Erkenntnisse nicht zur Ergreifung der Terrorzelle führten. Auch hier wurden Akten mit Bezug zum NSU vernichtet. Auch hier wurden die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse des Bundestages und anderer Landtage nicht schnell genug über neue Erkenntnisse informiert.

Wir haben daraus die Konsequenzen gezogen, dass der Berliner Verfassungsschutz mittelfristig abgeschafft werden soll, wobei einige geheimdienstliche Kompetenzen zur Polizei übergehen sollen. Die Beobachtung öffentlicher Quellen wollen wir auch zivilgesellschaftlichen Organisationen übergeben, die da bereits in der Vergangenheit zum Teil erfolgreichere Arbeit geleistet haben. Als ersten Schritt wollen wir - wie von Ihnen beschrieben – das V-Personenwesen abschaffen.

In Bezug auf den Whistleblowerschutz haben wir uns in der noch laufenden Legislaturperiode sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene für einen besseren Schutz eingesetzt. Sie finden unseren Antrag dazu unter diesem Link: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-2082.pdf Auch dadurch würde die parlamentarische Kontrolle gestärkt.

Leider haben SPD und vor allem die CDU eine weitestgehend kritiklose Haltung gegenüber dem Verfassungsschutz. So wurde nicht ein Mal, der im Gesetz vorgesehene Beauftragte des
parlamentarischen Ausschusses für Verfassungsschutz bestellt. Dieser hätte uns bei der Kontrolle helfen können.

Mit freundlichen Grüßen,

Benedikt Lux