Frage an Benedikt Lux von David M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Lux,
Sie sind meinen Fragen ausgewichen, und haben lediglich Gesetzestext rezitiert.Ich bleibe ebenfalls bei meiner Meinung das Waffenkontrollen überflüssig sind. Sie produzieren immens hohe Kosten, und der vorgegaukelte Nutzwert tendiert gegen 0. Zumal das Personal fehlt um Kontrollen überhaupt durchführen zu können, geschweigen denn das sie bei der arbeitenden Bevölkerung zu den Dienstzeiten der Kontrolleure , zu Hause niemanden antreffen werden. Für schlecht gemachte Gesetze noch zusätzlich zahlen zu sollen, ist nicht einzusehen. Ich gehe einmal auf Ihre Ausführung: " Ausnahmen gelten selbstverständlich beispielsweise für Polizisten, die im Auftrag des Staates Waffen tragen müssen." ein: So wie es sich momentan auch in meiner Stadt Berlin darstellt, dürften Polizisten Ihre Waffen nach dem Gesetz überwiegend gar nicht mehr führen.
Warum ? 1) Siehe http://www.bz-berlin.de/berlin/berlins-polizei-droht-die-schleichende-entwaffnung . Ich selber kenne Beamten die auch frei zugeben das sie während ihrer Ausbildung keine Waffensachkundeprüfung machen müssen sondern das das Thema Waffenrecht lediglich ein paar Tage im Studium behandelt wird. Solchen Leuten gesteht der Staat alles zu weil es sind ja Polizisten. Eine umfassende Ausbildung wie bei Jägern oder Sportschützen mit abschließenden Prüfungen ist also mitnichten bei Polizisten gegeben. Wird allerdings bei Zivilisten vorausgesetzt. Das wollen wir als erstes einmal festhalten. 2) Wenn ein Sportschütze nur einmal im Jahr 25 Schuss auf dem Stand abgeben würde, würde er kein Bedürfnis mehr erfüllen und wäre seine Waffen los. Wie kann es sein das es legitimiert wird, das Leute wie die Polizei laut dem oben genannten Artikel gar nicht zum Schießtraining gehen und trotzdem Waffen führen dürfen, obwohl jeder weiß das sie damit bei einem einmaligen Training was noch nicht einmal mehr erfüllt werden kann aufgrund von mangelnden Trainingsorten, dem Gesetz nicht Genüge getan wird. Da wären Kontrollen effektiv.