Frage an Benedikt Lux von Hanin I. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Lux,
besteht die Gefahr, dass durch das Freihandelsabkommen TTIP der gesetzgeberische Spielraum der Deutschen Bundestagsabgeordneten in irgendeiner Weise eingeschränkt wird? Wenn ja, können Sie mir bitte ein Beispiel oder Beispiele nennen?
Sehr geehrter Herr Ibrahim,
herzlichen Dank für Ihre Frage, die allerdings ein Thema berührt, das doch weit jenseits meiner Einflussmöglichkeiten als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhaus liegen. Dennoch will ich Ihnen meine Position zu TTIP schildern.
Die Befürchtungen, dass mit TTIP in aller Stille wichtige Umwelt-, Verbraucher-, Sozial- und Datenschutzstandards abgesenkt werden sollen, sind berechtigt. Zudem droht die Einführung von sogenannten Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren und damit die Gefahr, dass künftig Unternehmen nationale Rechtssysteme unterlaufen können. Das wäre natürlich auch eine Einschränkung des Deutschen Bundestages. Allerdings bestehen auch heute schon Möglichkeiten für Unternehmen, gegen Entscheidungen des Gesetzgebers zu klagen. Sie wissen vielleicht, dass die vier großen Energiekonzerne gegen den Atomausstieg klagen. Allerdings: vor deutschen Gerichten und nach deutschem Recht. Intransparente Schiedsgerichtsverfahren ohne Berufungsmöglichkeiten lehne ich ab. Das muss verhindert werden.
Als Grüne sprechen wir uns deshalb für eine zivilgesellschaftliche Beteiligung aus, die zum Beispiel über Konsultationsprozesse im Vorfeld von Verhandlungen und einzelner Verhandlungsrunden realisiert werden könnte. Bei richtiger Ausgestaltung können Handelsabkommen den Klimaschutz und sozialen Standards stärken, das verkennen wir nicht. Ein Handelsabkommen - unter den richtigen Bedingungen- könnte Chancen für die Wirtschaftsentwicklung und damit für mehr Beschäftigung auf beiden Seiten des Atlantiks bieten. Wir Grünen begrüßen grundsätzlich Initiativen zur Vertiefung der Handelsbeziehungen. Angesichts von Finanz- und Bankenkrise wurde erneut deutlich, dass es international vereinbarte Standards und auch eine Stärkung gemeinsamer Kontrollmechanismen braucht. Vertiefte Partnerschaften sollten zum Ziel haben, soziale und ökologische Standards zu stärken und für den Klimaschutz positive Impulse zu setzen. Die EU und Deutschland dürfen dabei aber nur Vereinbarungen eingehen, die neben wirtschaftlichen Vorteilen den Verbraucher- und Umweltschutz verbessern und soziale und Datenschutz-Standards sichern.
Der intransparente Prozess der Verhandlungen zu TTIP unter Ausschluss der Öffentlichkeit und das vorliegende Verhandlungsmandat geben großen Anlass zu Misstrauen. Es gibt eine berechtigte Sorge, dass diese Handelsabkommen eine Hintertür für das Zurückschrauben von sozialen und ökologischen Standards zulasten des Gemeinwohls öffnen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften weiter geholfen zu haben. Für detailliertere Angaben oder Nachfragen möchte ich Sie auf die Bundestagsabgeordnete Katharina Dröge verweisen, die das Thema im Bundestag für die Grünen schwerpunktmäßig bearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Benedikt Lux MdA