Portrait von Benedikt Lux
Benedikt Lux
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Benedikt Lux zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Dirk H. •

Frage an Benedikt Lux von Dirk H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lux,

in einer Antwort an Herrn Meinert erwähnten Sie, dass bei 16,5% der kontrollierten Waffenbesitzer Verstöße festgestellt wurden. Können Sie diese Verstöße benennen, damit sich aufschlüsseln lässt, ob diesen Verstößen Informationsmangel über die Aufbewahrung oder Mutwilligkeit zu Grunde liegt?

Sie schreiben weiterhin bei Herrn Meinert von "Waffenscheinen", diese berechtigen jedoch zum Führen einer Schusswaffe, was bei Sportschützen und Jägern jedoch nicht der Fall ist. Sportschützen und Jäger haben Waffenbesitzkarten. Liegt hier ein Versehen vor?

Trotz einer relativ hohen Dichte von Waffenbesitzern liegen Vorfälle mit registrierten Schusswafen im Promillebereich. Wie lassen sich Gebühren für Kontrollen, bzw. Kontrollen selbst überhaupt begründen, wenn de facto keine signigfikante Deliktrelevanz erkennbar ist (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik)?

Winnenden wird gerne erwähnt, jedoch sollte die inflationäre Erwähnung dieses schrecklichen Ereignisses nicht dazu führen, dass dadurch die Opfer zu reinen Argumentationsinstrumenten degradiert werden.

Es gibt genügend andere Bereiche unserer Gesellschaft, bei denen permanent davon die Rede ist, wegen seltener Vergehen Einzelner nicht die gesamte Gruppe unter Generalverdacht zu stellen - weshalb führen die Grünen ausgerechnet bei Waffenbesitzern ihre eigene Aussage ad absurdum?

Das soll kein Vorwurf sein, ich möchte nur Ihre Beweggründe nachvollziehen können.

MfG
Dirk Hummel

Portrait von Benedikt Lux
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hummel,

herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Die von Ihnen hinterfragten Zahlen finden Sie in einer Antwort des Innensenators Henkel auf eine schriftliche Frage von mir. Sie finden sie unter diesem Link: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-13237.pdf Dabei ist nicht aufgeschlüsselt, worin genau die Verstöße liegen. Da allerdings auch Strafverfahren eingeleitet wurden, ist davon auszugehen, dass es nicht nur um Verstöße der Aufbewahrungsvorschriften, sondern auch um schwerwiegendere Vergehen - etwa den Besitz illegaler Waffen - ging.

Das bekanntlich CDU-geführte Bundesministerium des Inneren begründet die Einführung der anlasslosen Kontrollen übrigens so: „Das Risiko, bei einer unangemeldeten Kontrolle - allerdings nicht zur Unzeit oder Nachtzeit - erkannt und zur Rechenschaft gezogen zu werden, wird bei den meisten Waffenbesitzern zu einer Verhaltensänderung und zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen führen. Der Schutz gegen Missbrauch der Waffe durch Nichtberechtigte und gegen Diebstahl wird dadurch verbessert.“ Diese Begründung erscheint schlüssig. Ich möchte noch hinzufügen, dass die stets wiederholte Aussage, dass von legalen Waffen keine Gefahr ausginge, nicht korrekt ist. Recherchen der Zeit ergaben, dass im Jahr 2013 die Hälfte der Todesfälle durch Schusswaffen von legalen Waffen ausgelöst wurde. (http://www.zeit.de/2014/04/waffen-deutschland) Diese besondere Aufmerksamkeit ist also durchaus gerechtfertigt. Auch sind die Waffenbesitzenden da ja keineswegs in einer besonderen Situation. Auch andere Gruppen müssen sich der Problematik stellen, dass einige schwarze Schafe- sicherlich nicht die Mehrheit! - Kontrollen für alle notwendig machen. Ich denke hier zum Beispiel an Veterinärmediziner oder auch landwirtschaftliche Betriebe. Dies ist kein Ausdruck eines Generalverdachtes, sondern notwendiger Kontrolle zum Schutz der Sicherheit der gesamten Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Benedikt Lux MdA