Frage an Benedikt Lux von Flavia R. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Lux,
als 17-jährige Schülerin eines PW-Kurses würde es mich persönlich sehr interessieren wie sie zu einem veränderten Wahlrecht stehen, dass es (unter Vorwänden) bereits jüngeren Bürgern erlaubt zu wählen? Wie würden sich ihrer Meinung nach passende Vorwände gestalten? Inwiefern sehen sie so etwas in einem Land wie Deutschland überhaupt als umsetzbar an?
Mit freundlichen Grüßen
Flavia Rühl
Sehr geehrte Frau Rühl,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.
Als Bündnis 90/Die Grünen setzen wir uns bereits seit Jahren für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ein. Auf Bezirksebene hat sich das ja auch bereits bewährt, bei den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung dürfen 16- und 17jährige wählen.
Auch Jugendliche sind Trägerinnen und Träger demokratischer Grundrechte. Im Hinblick auf das demokratische Prinzip müssen sie ihre Grundrechtsposition bereits zu dem Zeitpunkt aus-üben können, zu dem sie die hierfür erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzen. Die insoweit bisher für die Ausübung des aktiven Wahlrechtes zu Abgeordnetenhauswahlen geltende Grenze der Vollendung des 18. Lebensjahres ist zu hoch angesetzt. Denn Jugendliche verfügen bereits zu einem früheren Zeitpunkt über die Fähigkeit, sich eine eigene politische Meinung zu bilden. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen dies und sprechen sich für das Wahlalter 16 aus. Der Eintritt ins Erwachsenendasein erfolgt heute wesentlich früher als in der Vergangenheit. Prof. Klaus Hurrelmann, Koordinator der „Shell Jugendstudie“, bestätigt, dass 16 und 17 Jahre alte Menschen über die notwendige Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit verfügen, die ein Wahlrecht erfordert.
Von den Fragen der politischen Zukunftsgestaltung sind nachfolgende Generationen häufig am stärksten betroffen. Daher ist es sinnvoll, junge Menschen so früh wie möglich an den Entscheidungen, die sie betreffen, teilhaben zu lassen. Insbesondere die Landespolitik, die einen ihrer Schwerpunkte im Bildungsbereich hat, hat direkte Auswirkungen auf die Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Ausgerechnet diese Gruppe nicht an Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen, erscheint nicht mehr zeitgemäß. Schülerinnen und Schüler sind im Bildungsbereich "Experten in eigener Sache" und sollten in demokratische Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Benedikt Lux