Frage an Benedikt Lux von David M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Lux,
ich beziehe mich auf den Artikel im Internet http://www.morgenpost.de/berlin/article132682261/Gruene-wollen-Waffenbesitzer-deutlich-oefter-kontrollieren.html auf folgende Aussage von Ihnen : "Waffen zu besitzen, ist schließlich in der Regel ein Privatvergnügen", sagt Lux. Der Staat habe daran keinerlei Interesse. "Es gibt also auch keinen Grund, warum die Kosten für die Kontrollen beim Steuerzahler hängen bleiben sollten."
Punkt 1 ist, dass ich für meine Waffen und Munition die ich erwerbe Steuern zahlen muss, insofern hat der Staat schon ein Interesse da er mit dem Verkauf von Waffen und Munition an uns Sportschützen und Jäger viel Geld verdient.
Heißt das im Umkehrschluss da der Staat kein Interesse daran hat, das ich ab dem heutigen Zeitpunkt keine Steuern mehr im Waffenladen zahlen muss. Das wäre natürlich ein lobenswertes Ziel von Ihnen und würde mich freuen. Ich frage mich gerade, warum sollte ich für eine Kontrolle der Behörde Geld bezahlen die ich selber so nicht veranlasst und angeordnet habe ? Nur damit der Beamte nach 5 Minuten Kontrolle sagen kann: Schön das Sie mich hereingelassen haben, ich bei Ihnen feststellen konnte das Sie Ihre Waffen vorschriftsmäßig aufbewahren, so wie es das Gesetz vorsieht und dieses nicht brechen. Macht 130,00 Euro. - Das ist reine Abzocke und gängelt mich ungemein. Glauben sie mir kein Waffenbesitzer wird ihren Kontrolleuren die Türen öffnen nur um dann hinterher 130,- für etwas zu zahlen was überhaupt nicht notwendig ist und wo sich herausstellt das bei der Kontrolle eh alles gesetzeskonform aufbewahrt wird. Ich bin rechtstreu und bewahre meine Waffen und meine Munition so auf wie es das Gesetz vorsieht. Warum wollen sie mir schon wieder in die Tasche greifen ? Die WBK kostet Geld, jeder Waffeneintrag darin ebenso. Waffen und Munition, die Sachkundeprüfung, der Jagdschein auch. Daran verdient der Staat nicht zu knapp durch die Mehrwertsteuern. Ich bin gespannt was sie dazu zu sagen haben.
MfG D.Meinert
Sehr geehrter Herr Meinert,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung der Antwort, die Benachrichtigung zur Frage ist mir durchgerutscht.
Sicherlich sind Sie als Waffenbesitzer über die neuesten Entwicklungen im Waffenrecht informiert. Ich freue mich auch, dass Sie die Aufbewahrungsvorschriften einhalten. Aber nach den schrecklichen Erfahrungen von Winnenden hat der Gesetzgeber auf Bundesebene - aus meiner Sicht zu Recht - die Möglichkeit zur unangemeldeten Kontrolle der Aufbewahrung vorgesehen. Die Pflicht, diese auszuführen, obliegt den Bundesländern, also in unserem Fall dem Senat von Berlin. Leider hat sich bei diesen Kontrollen gezeigt, dass nicht alle Waffenbesitzer so vorbildlich ihre Waffen lagern, wie Sie das anscheinend tun. Bei den im Jahr 2013 durchgeführten 176 Kontrollen wurden Mängel festgestellt, die in 12 Fällen zu Ordnungswidrigkeitsverfahren und bei 17 Fällen sogar zu Strafverfahren führten. Mithin haben allein bei diesen wenigen Kontrollen 16,5% der Betroffenen gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen.
Sie sehen also: die Kontrollen sind notwendig. Zugleich finden sie aber in Berlin viel zu selten statt. Lediglich knapp 1% der Waffenscheinbesitzer wurden jeweils in den Jahren 2012 und 2013 besucht. Es dauert rechnerisch also zwischen 50 und 100 Jahren, bis jeder „einmal dran war“. Das grenzt an Willkür und kann nicht als effiziente Kontrolle gewertet werden. Um einen halbwegs vernünftigen Turnus zu ermöglichen, wäre nach Senatsangaben allein für Personalkosten Ausgaben von 375.000€ erforderlich. Mehrere Bundesländer erheben deswegen Gebühren für die Kontrollen, die kostendeckend sind. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Gebühren bestätigt. Die Gebühren dürfen nicht höher sein als der tatsächlich entstehende Aufwand. Auch Berlin sollte im Interesse der Erhöhung der Sicherheit Gebühren einführen.
Sie schreiben nun, dass Sie ja bereits Steuern zahlen: das ist richtig. Allerdings sind diese Steuern nur normale Mehrwertssteuern, die Sie - und ich übrigens auch - für alle Güter zahlen müssen. Sondersteuern für Waffen oder Munition gibt es nicht, obwohl dies eine interessante Anregung ist. Die von ihnen angeführten Ausgaben für den Jagdschein, Sachkundeprüfung etc. sind ebenfalls Gebühren, die den Aufwand abdecken, der dem Staat und damit der Gesellschaft entstehen.
Gebühren werden übrigens an allen möglichen Stellen erhoben: beim TÜV, bei veterinärmedizinischen Kontrollen, im Notrettungsdienst. Es wäre nun wirklich nicht einzusehen, dass für all diese Dinge jeder Einzelne zahlen muss, aber ausgerechnet bei Waffenbesitzern die Allgemeinheit einspringen soll. Mein Satz: „Waffenbesitz ist in der Regel Privatvergnügen“ ist deswegen völlig richtig. Ausnahmen gelten selbstverständlich beispielsweise für PolizistInnen, die im Auftrag des Staates Waffen tragen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Benedikt Lux MdA