Frage von Rosa W. • 01.09.2021
Wie können Sie als AfD-Politikerin für eine Politik stehen, die sich verweigert Menschen in Not in Deutschland aufzunehmen und so Leben zu retten?
Antwort von Beatrix von Storch AfD • 07.09.2022
Sehr geehrte Frau W.,
das Grundgesetz sieht die Drittstaatenregelung vor. Das heißt in Deutschland ist nicht asylberechtigt, wer bereits in einem anderen Land die Gelegenheit besaß, einen Asylantrag zu stellen. Die übergroße Mehrheit der Asylantragsteller besitzt keinen Anspruch auf Asyl.
Mit freundlichen Grüßen
Beatrix von Storch