Welche rechtliche Grundlage erlaubt die Diskriminierung ungeimpfter Studenten?
Guten Tag, sehr geehrte Frau von Storch,
ich studiere an der Universität Potsdam und hatte Glück. Über Weihnachten habe ich mich mit Corona infiziert und gelte nun als genesen. 6 Monate lang darf ich also dieselben Freiheiten genießen wie die Geimpften. Danach werde ich allerdings vom Unibetrieb ausgeschlossen sein. Ist diese Art von Diskriminierung in Ordnung? Wie kann ich mich dagegen wehren? Lohnt es sich dann, Klage einzureichen?
Sehr geehrter Herr K.,
die Diskriminierung von nicht geimpften Studenten ist ein untragbarer Zustand.
Der freie Zugang zu Bildungseinrichtungen muss gewährleistet sein. Verwaltungsgerichte haben das Recht, die Ausbildungsstätte frei zu wählen, bestätigt, so etwa in Baden-Württemberg. Hochschulen müssen deshalb Vorkehrungen treffen, die es auch nicht geimpften Studenten möglich machen, ihr Studium erfolgreich abzuschließen.
Mit besten Grüßen
Beatrix von Storch