Warum schweigt die AfD zur verfassungswidrigen Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG, die Privatanleger in den finanziellen Ruin treiben kann?
Sehr geehrte Frau von Storch,
die 2021 in Kraft getretene Vvb kann dazu führen, dass Privatanleger mit Steuerforderungen des Finanzamts in fünf- und sogar sechsstelliger Höhe konfrontiert werden, obwohl sie unterjährig in Summe gar keinen Gewinn erzielt haben.
Warum wird dieser beispiellose Steuerskandal von der AfD nicht im Plenum thematisiert? Wie ist die stillschweigende Tolerierung dieses verfassungswidrigen Gesetzes durch die AfD mit ihrem Grundsatzprogramm und ihrem Selbstverständnis als verfassungstreue Partei vereinbar?
Quellen:
Aufsatz Prof. Drüen (20.07.2020):
https://www.genios.de/searchResult/Alle?requestText=Kapitalverluste+nur+f%C3%BCr+Kleinanleger+dr%C3%BCen+verfassungswidrigkeit+Verlustverrechnung&date=from_20.07.2020&date=to_20.07.2020&sort=BY_DATE&order=desc&resultListType=DEFAULT&view=list
Diplomarbeit Tobias Unger (01.03.2022):
https://opus.bsz-bw.de/hsf/frontdoor/deliver/index/docId/2064/file/Tobias_Unger-Diplomarbeit.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr B.,
die AfD setzt sich für ein einfaches und transparentes Steuersystem mit wenigen Ausnahmen ein, um solche gravierenden Folgen für die Bürger zu verhindern. Da Ihr Anliegen eine sehr komplexe steuerpolitische Frage betrifft, gebe ich diese Nachricht an den zuständigen Arbeitskreis weiter, um sich der Sache anzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Beatrix von Storch und Team