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Beatrix von Storch
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Frage von Hans-Joachim H. •

Frage an Beatrix von Storch von Hans-Joachim H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau von Storch,

im Grundsatzprogramm der AfD heisst es unter Punkt 3.1: „Das Rechtsmittelsystem ist so zu gestalten, dass zügige Entscheidungen möglich werden, indem insbesondere Urteilsaufhebungen und Zurückweisungen zur Neuverhandlung abgeschafft werden.“
Der Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V. interpretiert dies als Forderung, die Berufung und Revision insbesondere in Strafverfahren abzuschaffen (siehe Leserbrief vom Vorsitzenden des VgR, Horst Trieflinger, der am 18./19.03.2017 in der FR unter der Überschrift: "Verstoß gegen ein faires Verfahren" veröffentlicht wurde - http://www.justizgeschaedigte.de/?page_id=759) .
Frage: Will die AfD tatsächlich insbesondere in Strafverfahren die Möglichkeit von Berufung und Revision abschaffen oder beinhaltet dieser Passus nur die Forderung nach einer Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren, indem - entgegen der heutigen Fassung von § 565 ZPO - im Falle der Aufhebung eines Urteils die Sache nicht an das Berufungsgericht zurückverwiesen, sondern vom Revisionsgericht selbst entschieden werden soll?
Eine entsprechende Klarstellung sollte auch im Interesse der AfD liegen!

Mit freundlichen Grüßen
H.J.H.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die vom Vorsitzenden des VgR, Horst Trieflinger, geäußerte Interpretation zu Punkt 3.1 des Grundsatzprogramms der AfD, ist nicht zutreffend.
Im Kern geht es uns um eine Beschleunigung und Vereinfachung von Gerichtsverfahren. Diese ziehen sich oft Jahre in die Länge. Solche Mammutverfahren sind, insbesondere im Strafrecht, auch aus rechtsstaatlicher Perspektive sehr bedenklich.
In der Tat ist der genannte Punkt derart zu verstehen, dass das Revisionsgericht nicht wie bisher an das Berufungsgericht zurückverweisen muss, sondern selbst in der Sache entscheidet. Durch die nach derzeitiger Rechtslage erforderliche Zurückverweisung an das Berufungsgericht wird das ohnehin bereits viel zu lange Verfahren noch weiter unnötig verlängert.

Keinesfalls fordert die AfD eine Abschaffung der Berufungs- oder Revisionsinstanzen.

Mit freundliche Grüßen

Beatrix von Storch

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