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Beatrix von Storch
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Frage von Andrea S. •

§218 raus aus dem Strafgesetzbuch. Wie stehen Sie dazu? Die Aussage bis zum 9. Monat abtreiben zu können ist doch voll falsch oder kennen Sie das bestehende Gesetz oder den neuen Gesetzentwurf nicht.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.

das Bundesverfassungsgericht hat 1993 festgestellt: "Der Schwangerschaftsabbruch muss für die ganze Dauer der Schwangerschaft als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein."

https://www.blaetter.de/ausgabe/1993/juli/urteil-des-bundesverfassungsgerichtes-vom-28-mai-1993-zum-ss-218-leitsaetze-wortlaut

Eine Streichung der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch widerspricht also offensichtlich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ist damit verfassungswidrig. 

Mit freundlichen Grüßen

Beatrix von Storch und Team

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