Frage an Beatrix von Storch von Hartmut Georg M.
Sehr geehrte Frau von Storch,
das sogenannte Schutzalter liegt in Deutschland bei mindestens 14 Jahren. Hierzu sende ich Ihnen diesen Link mit: https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_14_Jahre
Wie kann es dann sein, dass Herr Justizminister Maas ein Gesetz gegen Kinderehen andeutet und diese Aussage laut diesem Bericht zurück nahm? : http://www.bild.de/politik/inland/heiko-maas/proteststurm-kinderehe-48513366.bild.html
Ich sehe es so: wenn jemand mit einer Minderjährigen aus dem Ausland zuzieht, müsste trotzdem deutsches Recht angewandt werden. Sehen das Juristen und Politiker anders? Warum? Gilt der Gleichheitsgrundsatz hierzulande nicht mehr? Ist es nicht so, dass nur 18 Jahre alte Menschen heiraten dürfen oder 16-18 Jahre alte Menschen mit Zustimmung von mindestens einem Elternteil? Also Deutsche ggf. einsperren und bei muslimischen Zuwanderern wegsehen?
Mit freundlichen Grüßen
H. G. M.
Sehr geehrter Herr M.,
Kinderehen sind mit unserem Recht nicht vereinbar und dürfen es auch niemals werden.
Mit freundlichen Grüßen
Beatrix von Storch