Sehr geehrte Frau Lammers,
(...) Über die Begründetheit der Befangenheitsanträge der Staatsanwaltschaft haben nun die mit der Sache befassten Gerichte in richterlicher Unabhängigkeit zu entscheiden. Gegen die Entscheidung ist das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft. (...)
(...) September 2013 teile ich Ihnen mit, dass die an den Generalstaatsanwalt in Nürnberg gerichtete Weisung, über die Staatsanwaltschaft Regensburg einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen, unverzüglich im Herbst 2012 erging, als zureichende Wiederaufnahmegründe bekannt wurden. (...) Soweit Sie um eine Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. (...)
(...) bei den in Ihrer Anfrage vom 5. September 2013 enthaltenen Vorwürfen handelt es sich um haltlose Unterstellungen, für die keinerlei Tatsachengrundlage besteht und die ich deshalb deutlich zurückweise. (...)