Frage an Bea Böhlen von Dorothee Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Am 05.11.2018 haben Sie in der Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses im Stuttgarter Landtag, dessen Vorsitzende Sie sind, zugesagt das die IG Eventus ihre Petition und das Sondergutenachten beauftragt vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg bis zum 31.03.2019 erhalten. Bis wann bekommen wir die Unterlagen?
Sehr geehrte Frau Zopp,
Gerne antworte ich auf Ihre Anfrage.
Der Petitionsausschuss hat sich - wie Sie wissen – bereits umfassend mit dem Fall auseinandergesetzt und hat ein großes Interesse an den Inhalten des Gutachtens.
Wir hatten in der Bürgersprechstunde am 05.11.2018 zugesagt, uns dafür zu verwenden, dass das Gutachten zugänglich gemacht wird. Wir selbst können Ihnen das Gutachten nicht zukommen lassen, da es sich um ein vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten handelt.
Das Wirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass derzeit geprüft werde, ob der Herausgabe des Gutachtens weiterhin ein Versagungsgrund nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) entgegensteht. Bisher stand einer Herausgabe der Versagungsgrund nach § 4 Abs. 1 Ziff. 5 LIFG (Beeinträchtigung eines strafrechtlichen Ermittlungs-/Gerichtsverfahrens) entgegen.
Das Ministerium hat weiterhin darauf hingewiesen, dass auch im Falle einer positiven Bescheidung nach dem LIFG das Ministerium verpflichtet ist, ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 LIFG durchzuführen, sofern die begehrte Information personenbezogene Daten Dritter (§ 5 LIFG) oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter (§ 6 LIFG) beinhalten kann. Erst nachdem ein auf die Anhörung ergangener Bescheid gegenüber den beteiligten Dritten bestandskräftig geworden ist, darf Informationszugang nach dem LIFG gewährt werden. Das Drittbeteiligungsverfahren läuft derzeit und wird aufgrund bestehender Fristen nach Angaben des Ministeriums bis mindestens Mitte Mai andauern. Der tatsächliche Zugang zum Gutachten kann erst nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens gewährt werden. Die Informationsgewährung wird dann gegebenenfalls mit der Zurverfügungstellung einer (ggf. geschwärzten) Ausfertigung des Gutachtens erfolgen.
Hiervon gebe ich Ihnen Kenntnis.
Weiterhin informiere ich Sie darüber, dass das Wirtschaftsministerium hinsichtlich der Abgabe der Petitionsstellungnahme um Fristverlängerung gebeten hat, da dem unter der Staatsaufsicht des Ministeriums stehenden Prüfverband aufgrund des Anspruchs auf rechtliches Gehör Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gutachten eingeräumt werden musste. Das Ministerium werte derzeit die teilweise sehr umfangreiche Stellungnahme sorgfältig aus und werde anhand der entscheidungserheblichen Tatsachen prüfen, welche aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber dem Prüfverband ggf. zu erlassen sind. Das Ministerium äußerte sich zuversichtlich, dass dieses Verfahren im April zum Abschluss gebracht werden kann.
Bitte haben Sie Verständnis, dass dem Ergebnis dieser neuerlichen Prüfung des Wirtschaftsministerium und des laufenden Petitionsverfahrens nicht vorgegriffen werden kann.
Wir begleiten den Vorgang intensiv. Auch weiterhin verstehe ich die Dringlichkeit Ihrer Anfrage, muss Sie aber dennoch um etwas Geduld bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Bea Böhlen