Frage an Bea Böhlen von Wolfdieter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Die Frage betrifft das Petitionswesen ( Frau Böhlen war bisher Vorsitzende des Petitionsausschusses ):
Bisher ist es gängige Praxis, dass die Abgeordneten, die dem Petitionsausschuss angehören, als Berichterstatter für eine Petition das jeweilige Ressort/Ministerium zur Stellungnahme auffordern und dann diese Stellungnahme - ggf. geringfügig geändert- als ihren Bericht dem Landtag zur Petitionsentscheidung vorlegen. Normalerweise folgt der Landtag diesem Berichtsvorschlag.
Dieses Verfahren ist natürlich ein Unding. Die Erfolgsquote von Petitionen ist vermutlich auch auf Grund dieses Verfahrens sehr gering.
So, wie der Bundestag einen wissenschaftlichen Dienst unterhält, der strittige Fragen beleuchtet, muss auch der Landtag eigene Fachkompetenz haben, um z. B. in Petitionen aufgeworfene Rechtsfragen nicht nur aus Sicht der betroffenen Verwaltung zu beantworten.
Was gedenken die für Petitionen zuständigen Abgeordneten zu tun, um den bisherigen Zustand zu verbessern? Und warum wurde der Eingang meiner Petition, die eben diese Verstärkung forderte, damit die Abgeordneten nicht nur die Ministerienstellungnahmen abschreiben, noch nicht einmal bestätigt, geschweige denn bearbeitet? Sind Bürger, die dies fordern, als Querulanten zu behandeln, indem man sie ignoriert? Oder hat die Landtagsverwaltung eigenmächtig gehandelt?
Sehr geehrte Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Um das von Ihnen in der Tat zurecht als nicht besonders transparent und sehr komplex bezeichnete Petitionswesen zu verbessern wird es ab der nächsten Legislaturperiode einen Bürgerbeauftragen geben, der für die Beantwortung solcher Anfragen wie der Ihren einen schnelleren Weg bietet.
Des Weiteren kann ich Ihnen jedoch anbieten, dass Sie uns die von Ihnen angesprochene nicht beantwortete Eingabe nochmals zukommen lassen, damit wir Ihrem darin geschilderten Anliegen nachgehen können.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Bea Böhlen