Frage von Tim T. • 14.08.2014
Frage an Bea Böhlen von Tim T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Böhlen,
Ihre Antwort auf meine Frage enthält eine Unterstellung, gegen die ich mich entschieden verwehre! Durch welche Aussage meinerseits kommen Sie zu so einer Behauptung?
Alles was ich von Ihnen wissen will ist, wie Sie die Rechtmäßigkeit der sogenannten 2m-Regel aufgrund der Anforderung aus dem Bundesgesetz begründen. Sinngemäß antworten Sie mir mit den nicht zu vereinbarenden Wünschen der Lobbyisten!
Eine Nennung von Gründen lehnen Sie ab, mit dem Hinweis nicht alle Argumente wiederholen zu wollen. Danach habe ich auch nicht gefragt! Mir würde es schon reichen, einen juristisch relevanten Grund benannt zu bekommen! Können Sie mir den nicht nennen?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort ausstehend von Bea Böhlen Bündnis 90/Die Grünen