Frage an Bea Böhlen von Jörg J. bezüglich Tourismus
Sehr gehrte Fr. Böhlen,
in der PM des Petitionsausschusses 120/2014, vom 16.07.2014, seht folgendes:
" Das von der Schwarzwald-Tourismus GmbH, den beiden Schwarzwald-Naturparken, dem Schwarzwaldverein und ForstBW gemeinsam entwickelte Strategiepapier und das im Februar vorgestellte neue Mountain-Bike-Handbuch böten dafür eine gute Grundlage, so die Ausschussvorsitzende."
Inwieweit können Ihrer Meinung nach Maßnahmen einer Tourismusfördermaßnahme im Schwarzwald als Kriterium für "die Öffnung und Ausweisung von Wegen unter zwei Meter Breite für die Nutzung sogenannter Single-Trails für Mountainbiker" außerhalb des Schwarzwaldes herangezogen werden?
Im genannten Mountainbike-Handbuch wird auf die Naturpark-Steuerungsgruppe verwiesen, an diese sollen Vorabanfragen zur Freigabe von Wegen gestellt werden. An wen sollen sich Bürger außerhalb des Schwarzwaldes wenden?
Wie sollen außerhalb des Schwarzwaldes legale Strecken gekennzeichnet werden und wie soll man als Radfahrer im Wald erkennen, welche Beschilderung in diesem Sinne eine Freigabe des Weges beinhaltet?
Grundlage für das sogenannte Mountainbikehandbuch ist das berechtigte Interesse der Touristiker im Schwarzwald, das dortige Angebot auch für Radfahrer auszuweiten. Es gibt aber auch Regionen in denen der Bedarf an Möglichkeiten für Freizeit- und Breitensport überwiegt. Wie kann diesem ebenfalls berechtigten Bedürfnis Rechnung getragen werden?
Vielen Dank,
Jörg Jäger
Sehr geehrter Herr Jäger,
die im Mountainbike-Handbuch beschriebenen Maßnahmen können durchaus auch auf andere Regionen überragen werden. Bitte wenden Sie sich mit den Detailfragen an das zuständige Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Bea Böhlen