Frage an Bea Böhlen von Karin B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Böhlen!
Jede Landesregierung kann per Rechtsverordnung beschließen, dass Standesämter die Vornamens- und/oder Geschlechtseintragsänderung bei transsexuellen Menschen durchführen müssen und kann dadurch verhindern, dass transsexuelle Menschen das TSG in Anspruch nehmen und sich für psychisch gestört erklären lassen müssen (und viel viel Geld an Gutachter zahlen müssen).
Werden Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen?
Amnesty international mahnt an, die Welt solle dem Beispiel Dänemarks folgen, das ein bahnbrechendes Gesetz für die Anerkennung Transgender beschlossen hat.
Danke und
Freundliche Grüße
Karin Blum
Sehr geehrte Frau Blum,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Grünen fordern schon seit vielen Jahren eine Änderung des Transsexuellengesetzes (TSG), siehe auch die Bundestagsrede von Irmgard Schewe-Gerigk vom Mai 2009 http://www.gruene-bundestag.de/parlament/bundestagsreden/2009/mai/aenderung-des-transsexuellengesetzes_ID_288189.html
Bei den Bund-Länder-Treffen der Sozialminister haben wir die Änderung nochmals angemahnt, da die schwarz-rote Bundesregierung dieses Ziel auch im Koalitionsvertrag stehen hat. Im Land soll ein Aktionsplan für Akzeptanz und gleiche Rechte erarbeitet werden, der diese Forderung ebenfalls beinhaltet. Federführend dabei ist das Innenministerium. Ob es dann im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans dazu kommt, ist derzeit noch nicht zu beantworten. Wir werden uns aber mit Nachdruck dafür einsetzen. Mit freundlichen Grüßen
Bea Böhlen