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Bartholomäus Kalb
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Frage von Marianne F. •

Frage an Bartholomäus Kalb von Marianne F. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Kalb,

mich beschäftigt seit einiger Zeit sehr das Thema Elternunterhalt, also der Fall, dass Kinder insbes. für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern aufkommen müssen. I.d.R. geht zwar der Sozialhilfeträger in Vorleistung, fordert dann aber den Unterhalt bei den Kindern ein.
Leider ist es aber keineswegs so (wie auch einige Ihrer Kollegen irrtümlich meinen), dass ein Sozialhilferegress nur auf Kinder mit einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro erfolgt. Diese Einkommensgrenze gilt nur für die sog. Grundsicherung für dauernd Erwerbsunfähige und im Alter. Mit Grundsicherung lässt sich jedoch allenfalls(!) ein minimaler Anteil der Pflegeheimkosten abdecken. Die ungedeckten Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie für Investitionskosten übernehmen die Sozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII. Hierfür haften die Kinder mit ihrem Einkommen und Vermögen – und zwar bereits bei unterdurchschnittlichem Einkommen.

Ein Beispiel: Pflegebedürftige Mutter mit 6 Kindern, ungedeckte Heimkosten monatl. 700€.
Kind A hatte noch nie im Leben etwas mit Arbeit im Sinn.
Kind B verdient zwar gut, verkonsumiert aber seit jeher sein gesamtes Einkommen.
Kind C lebt im Ausland und ist für das Sozialamt unerreichbar.
Kind D bekam zwar das Haus der Eltern geschenkt, kann aus seinem Einkommen aber keinen Elternunterhalt zahlen.
Kind E verpflichtete sich in einem Übergabevertrag zur Pflege der Mutter, übernimmt diese aber nicht; hat kein Einkommen.
Tochter F war fleißig und sparsam, erzielt ein unterdurchschnittliches Einkommen und hat einen Ehemann, der doppelt so viel verdient wie sie selbst.

Finden Sie es gerecht und familienfreundlich, dass Tochter F allein die gesamten Heimkosten zahlen muss – nur aufgrund ihrer Ersparnisse und des Schwiegerkindeinkommens?

DAS ist die traurige Realität beim Elternunterhalt!
Weitere Infos dazu finden Sie in meiner Petition: www.forum-elternunterhalt.de.

MfG
Marianne Fruhmann

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