Barbara Suhr-Bartsch
WASG
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Frage von Martin H. •

Frage an Barbara Suhr-Bartsch von Martin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Frau Suhr-Bartsch

Enschuldigen sie aber wenn ich noch ein mal etwa genauer auf die Frage von Petra Woosmann eingehem möchte und genauer erläutert habe möchte. Wie stehen sie zu der Integration unseren ausländischen bürgern mit einer gewalt bereiten und Vorbestraften Vergangenheit?

Antwort von
WASG

Sehr geehrter Herr Hering,

wie ich schon auf die Frage von Frau Woosmann erläuterte, verstehe ich "Integration" als Prozess, in den alle am Zusammenleben - zum Beispiel in unserer Stadt - Beteiligten sich nach ihren Möglichkeiten offen und verstehend einbringen sollten.
Deshalb kann und möchte ich auch keinen Unterschied machen zwischen ausländischen und deutschen Mitbürgern, wenn es um die Bewertung von Gewaltbereitschaft oder bestehender Vorstrafen geht, sondern plädiere für "gleiches Recht und gleiche Pflicht für alle":
Bestehende Vorstrafen betrachte ich - unabhängig von der Nationalität des Vorbestraften - als juristisch "erledigt", sonst wären es ja keine "Vorstrafen".
Und gemutmaßte latente oder ständige "Gewaltbereitschaft", die ja für sich genommen noch keinen Straftatbestand darstellt, verstehe ich - ebenfalls unabhängig von der Nationalität - als Ausdruck und Ergebnis von Sozialisation und Lebensumständen eines Menschen.
Deshalb muss es uns in erster Linie um die Veränderung der gesellschaftlichen Ursachen für Gewaltbereitschaft und Straffälligkeit gehen - und nicht darum, per "Integration" oder eventueller "Nicht-Integration" die Betroffenen zum wiederholten Male auszugrenzen oder gar zu bestrafen.
Ich denke, dass für eine "Integration", die als gemeinsamer Auftrag aller Beteiligten verstanden wird, etwas Grundlegendes geleistet wäre, wenn sich dieses Verständnis durchsetzen könnte.

Mit freundlichem Gruß,
Barbara Suhr-Bartsch