Frage an Barbara Steffens von Anna K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Steffens,
können sie mir bitte erklären warum es nicht möglich ist, dass es Raucherräume, Raucherkneipen,Raucherclubs und private Veranstaltungen mit Rauchern neben Nichtraucherräumen, Nichtraucherkneipen und privaten Veranstaltungen mit Nichtrauchern geben kann?
Inwiefern wird das Recht eines Nichtrauchers eingeschränkt, wenn es diese Räume, Kneipen und Veranstaltungen gibt? Muss er sie denn betreten?
Können sie mir erklären, was der Unterschied ist zwischen den Recht überall seinen Fuß reinsetzen zu müssen, gegenüber z.B. dem Recht sich von alkoholisierten Kneipengängern nicht belästigt fühlen zu müssen? Oder ist das eine Recht, das andere nicht? Wie soll eine Gesellschaft sich tolerant verhalten, wenn ihnen durch ihre Volksvertreter vorgelebt wird, dass Lobbyismus mit Macht verknüft anscheinend ausreicht um zu bestimmen, was gut und was schlecht für die Bürger ist. Dass Rauchen nicht gesund ist, dass wird niemand bestreiten, aber wenn alles staatlich reglemtiert wird, was dem einen oder anderen Volksvertreter als besonders bekämpfenswert erscheint, dann möchte ich nicht wissen, wie es in unserem Land in ein paar Jahren aussieht. Von staatlicher Volkserziehung habe ich gelesen und ich wünschte ich könnte dem widersprechen. Natürlich wäre es wünschenswert, wen auf Spielplätzen nicht geraucht wird, aber es gibt dringlichere Themen die unsere Kinder angehen und was nutzt es den Kindern wenn sie zu Hause trotzdem vollgequalmt werden. Vielleicht wäre die E-Zigarette für Vielraucher, die, ob sie es wollen oder nicht, trotzdem in der Gegenwart ihrer Kinder qualmen eine bessere Alternative gewesen, aber auch die bekämpfen sie ja mit allen Mitteln.
Mit dem absoluten Rauchverbot spalten sie in Raucher und Nichtraucher, in korrekte und geächtete Bürger. Wenn das erfolgreich in ihrem Sinne wird, dann macht mir das Angst.
Sehr geehrte Frau Kleinheinz,
bitte wenden Sie sich mit Fragen zum neuen Nichtraucherschutzgesetzentwurf direkt an das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW. Wir werden Ihre Fragen gerne ausführlich beantworten.
Mit freundlichem Gruß
Barbara Steffens