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Barbara Steffens
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Frage von Lisa H. •

Frage an Barbara Steffens von Lisa H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Steffens,

in einem Onlineartikel werden Sie in Bezug auf ein absolutes Rauchverbot (RV) und ein Verbot der Raucherclubs in NRW wie folgt zitiert:

"...Diese Ausnahmeregelung soll nach dem Willen von Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) nun wegfallen. Dies solle die Kontrolle für die Ordnungsbehörden erleichtern und Wettbewerbsverzerrungen in der Gastronomie beenden , begründet Steffens ihre Pläne. Als leuchtendes Beispiel diene Bayern, wo es ein klares Rauchverbot ohne Ausnahmen gibt."

Hierzu habe ich einige Fragen:

1. Warum glauben Sie, dass ein absolutes RV keine Wettbewerbsverzerrungen hätte?

2. Würde dies nicht auch heißen, dass die gesamte Gastronomie die gleichen Voraussetzungen hätte?!

a) Sind Kneipen, die sich in einem Wohngebiet befinden benachteiligt gegenüber denen in einem Gewerbegebiet? (Ruhestörung)

b) Sind Kneipen benachteiligt, deren STAMMkundschaft hauptsächlich Raucher sind gegenüber denen, die von der LAUFkundschaft leben?

c) Sind Kneipen benachteiligt, die in der Nähe zu einem anderen Bundesland mit liberalem Rauchverbot liegen?

d) Sind Kneipen benachteiligt, die keinen Außenbereich haben?

3. Warum nennen Sie Bayern ein "leuchtendes Beispiel"?

a) Wissen Sie nicht, dass es selbst in Bayern die Ausnahme der "geschlossene Gesellschaft" gibt?

b) Warum beinhaltet das neue Gesetz die Ausnahme der "geschlossenen Gesellschaft" nicht? Eine geschlossene Gesellschaft findet im privaten Rahmen statt. Warum greift der Gesetzgeber hier ein?

c) Wissen Sie nicht, dass das RV in Bayern gemäß einer repräsentativen Umfrage erhebliche Auswirkungen hatte?

30% der Gäste bleiben weg,
2/3 beklagen Umsatzrückgänge um knapp 30%,
1/3 der betroffenen Gastronomen mussten bereits Entlassungen/Arbeitszeitverkürzungen vornehmen,

Nennen Sie das wirklich ein "leuchtendes Beispiel"?

Ich bitte um Stellungnahme. Vielen Dank.

Portrait von Barbara Steffens
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Hanninger,

bitte wenden Sie sich mit Fragen zum Nichtraucherschutzgesetzentwurf NRW an das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW. Wir werden Ihre Fragen dann gerne beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.