Frage an Barbara Steffens von Stephan L. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Frau Steffens,
wie ich heute aus dem Radiosender Radio Essen erfahren habe, beabsichtigt die NRW Landesregierung ein neues Nichtrauerschutzgesetz auf dem Weg zu bringen.
Dieses sieht vor, das generell in Gaststätten das Rauchen verboten werden soll. Außerdem soll auch das Rauchen auf dem Kinderspielplatz verboten werden. Hierzu meine Fragen:
Warum versucht die NRW - Landesregierung in das allgemeine Persönlichkeitsrecht von mündigen Bürgern einzugreifen? Sollte nicht der Inhaber einer Gaststätte, der über das Hausrecht in seiner Kneipe verfügt, nach Ihrer Meinung selber entscheiden dürfen, ob geraucht werden darf oder nicht ?
Ist nach Ihrer Meinung das geplante NRW - Nichtraucherschutzgesetz mit dem Artikel 2 des Grundgesetz vereinbar, wo Jeder das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit hat ?
Halten Sie es für ein strafwürdiges Vergehen wenn z.B eine Mutter auf einer Holzbank in einem Spielplatz dem Kind beim spielen zuschaut und dabei eine Zigarette raucht?
Über eine ausführliche Stellungnahme würde ich mich sehr freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Stephan Luckaßen
Sehr geehrter Herr Luckaßen,
bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zum Nichtraucherschutzgesetzentwurf direkt an das Ministerium für Gesundheit, Pflege, Emanzipation und Alter. Gerne werden wir Ihnen Ihre Fragen ausführlich beantworten.
Mit freundlichem Gruß
Barbara Steffens