Frage an Barbara Steffens von Lothar K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Steffens,
das OVG Münster hat festgestellt, dass Ihr Erlass vom 16.12.2011 bezüglich der E-Zigaretten und nikotinhaltigen Liquids rechtswidrig ist.
Es interessiert mich jetzt, ob Sie diesen Erlass wieder zurückziehen oder ob diese Verfügung durch den Beschluss des OVG automatisch gegenstandslos geworden ist.
Ich habe gelesen, dass H. H. am 23.04. bereits im wesentlichen die gleiche Frage gestellt hat, in Ihrer Antwort verweisen Sie lediglich auf die Stellungnahme die auf der Homepage Ihres Ministeriums veröffentlicht wurde. Dort steht aber nicht, was mit dem Erlaß geschieht.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Kitscha
Sehr geehrter Herr Kitscha,
gerne beantworte ich Ihre Frage:
Der Erlass vom 16. Dezember 2011 basierte darauf, dass es sich bei den nikotinhaltigen Liquids der E-Zigaretten nach Auffassung des Gesundheitsministeriums um zulassungspflichtige Arzneimittel handelt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in seiner einstweiligen Anordnung derartige Liquids nun nicht als Arzneimittel qualifiziert. Dies bedeutet einen vorläufigen Rechtsschutz für den Kläger.
Die juristische Auseinandersetzung um die Einstufung der nikotinhaltigen Liquids der E-Zigarette ist damit aber nicht beendet. Es gibt auch andere rechtliche Einschätzungen. Im Hauptsacheverfahren wird das Ministerium daher die Zeit nutzen, Argumente auf die das OVG zum Teil noch gar nicht eingegangen ist, noch deutlicher zu formulieren.
Mit freundlichem Gruß
Barbara Steffens