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Frage von Thomas O. •

Frage an Barbara Steffens von Thomas O. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Steffens,

in einer Antwort heute sagten Sie: "Angesichts der Vielzahl der anfallenden Fragen beantworte ich gerne weiterhin diejenigen, die ernst gemeint sind."
Ich möchte hier festhalten, dass meine Frage vom 22.12.2011 und u.a. die Frage von Herrn Weigand am 22.12.2011 durchaus ernst gemeint und sachlich formuliert waren. Eine Beantwortung Ihrerseits steht aber immer noch aus. Annähernd 200 BürgerInnen warten auf die Antworten. Ein Rekordwert auf diesem Portal!

Was hält Sie von einer Beantwortung ab?

Im Hinblick auf die Erkenntnisse und Ziele der verantwortlichen Gesundheitsbehörden in England habe ich eine weitere Frage an Sie. Wie Sie diesem Bericht ( http://www.cabinetoffice.gov.uk/sites/default/files/resources/Behaviour-Change-Insight-Team-Annual-Update_acc.pdf ) entnehmen können, ist es ein erklärtes Ziel die Zahl der ca. 80.000 Toten p.a., verursacht durch Tabakrauchen, zu reduzieren. Die elektronische Zigarette ist hierbei eine valide Alternative, da "A review by the Medicines and Healthcare products Regulatory Agency concludes that ‘nicotine, while addictive, is actually a very safe drug’. BIT is working with DH on how to encourage smokers to substitute to safer but nonetheless appealing sources of nicotine, noting that products that produce a fine vapour appear to reproduce the pleasant ‘hit’ without the harms associated with smoking." (Seite 7, Fußzeile).

Eine einfache Rechnung für uns. Hier gibt es ca. 20 M Raucher, 140.000 (0,7%) sterben jährlich auf Grund des Rauchens (lt. Deutsche Krebsgesellschaft). 2 M Dampfer, die nicht mehr rauchen, reduzieren diese Zahl um 14.000 Tote weniger pro Jahr!

Dampfen rettet Leben von Nikotinabhängigen! Zehntausende!

Meine Frage an Sie: Im LIchte dieser einfachen aber bewegenden Zahlen, sollten Sie Ihre Entscheidung nicht zurücknehmen, bevor ein Gericht Sie dazu zwingt?

In der Hoffnung, dass diese Frage beantwortet wird,

hochachtungsvoll

Thomas Oestreich

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Oestreich aus Wiesloch,

gerne beantworte ich auch diese Frage von Ihnen.

Als Gesundheitsministerin ist es meine Pflicht, vor Gesundheitsgefahren zu warnen und vor ihnen zu schützen. Dabei kann und will ich nicht zwischen tödlich, gefährlich und weniger gefährlich unterscheiden. Um den Gefahren des Tabakkonsums zu begegnen, strebe ich zum Beispiel einen Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz an, der den Namen auch verdient.

Vor den Gefahren der E-Zigarette warne nicht nur ich, sondern viele namhafte Gesundheitsexpertinnen und -experten. Eine sicher unvollständige Zusammenfassung finden Sie auf der Internetseite meines Ministeriums unter http://www.mgepa.nrw.de/gesundheit/praevention/nichtraucherschutz/Informationen_zur_E-Zigarette/index.php Dennoch werden hier einige Gefahren mehr als deutlich.

Im Kreis Soest kam es sogar zu Vergiftungen durch die E-Zigarette, so dass sich das dortige Gesundheitsamt zu einer dringlichen Warnung veranlasst sah. Mehr erfahren Sie unter http://www.kreis-soest.de/presseservice/2011/presseservice814953.php

Selbst E-Zigaretten Vertreiber wie vitasmoke oder red-kiwi weisen im Internet auf gesundheitliche Risiken hin, weisen Propylenglykol als potentielles Allergen aus und raten darüber hinaus zum Beispiel Asthma-Kranken zu äußerster Vorsicht bei der Nutzung elektrischer Zigaretten. So heißt es zum Beispiel bei vitasmoke bei den Sicherheits- und Gesundheitshinweisen unter anderem:

"Generell gilt: benutzen Sie elektrische Zigaretten nur mit äußerster Vorsicht, wenn Sie an einer Lungenerkrankung (z.B. Asthma, COPD, Bronchitis, Lungenentzündung) erkrankt sind. Der freigesetzte Dampf kann bei vorgeschädigter Lunge unter Umständen einen Asthmaanfall, Luftnot und Hustenanfälle auslösen. Verwenden Sie das Produkt auf keinen Fall, wenn eines dieser Symptome bei Ihnen auftritt! Falls Sie allergisch auf einen der Inhaltsstoffe reagieren, dürfen Sie das Produkt nicht benutzen. Die von uns verwendeten Depots enthalten als potentielle Allergene Propylenglykol (PG)."

Vor diesem Hintergrund wäre es geradezu fahrlässig, nicht auf die Gefahren der E-Zigarette zu warnen.

Zu Ihrem juristischen Hinweis: Tabak unterliegt nicht den arzneimittelrechtlichen Regelungen, da Tabakerzeugnisse vom Arzneimittelbegriff gesetzlich ausgeschlossen sind. Da nikotinhaltige Liquids keine Tabakerzeugnisse sind, können sie als Arzneimittel eingestuft werden. Diese Einschätzung bestätigt ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16. Januar dieses Jahres. Der folgende Link führt Sie zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts: http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressemitteilungen/120117/index.php

Der Beschluss des Gerichts ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2012/16_L_2043_11beschluss20120116.html

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens