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Barbara Steffens
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Frage von Bernd K. •

Frage an Barbara Steffens von Bernd K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ministerin,

vielen Dank für Ihre Bereitschaft hier Antworten zu geben. Ich hoffe, auch auf meine Fragen eine Antwort zu erhalten.

Bezüglich der Debatte um E-Zigaretten kommen mir vorhandene Untersuchungen, die sich m,it E-Zigaretten befassen zu kurz.So gibt es bereits Untersuchungen aus Neuseeland und aus Österreich, die die E-Zigarette nicht als unbedenklich - aber immerhin als weniger schädigend als herkömmliche Zigaretten - bezeichnen.

In Großbritannien sollen E-Zigaretten sogar zur Nikotinsubstitution von der ASH und der britischen Regierung empfohlen worden sein.

Frage: Sind Ihnen diese Untersuchungen bekannt und fließen Sie in Ihre Entscheidungsfindung mit ein?

Viele Nutzer von E-Zigaretten berichten von einer zügig eintretenden Verbesserung der eigenen Gesundheit nach Nutzung von E-Zigaretten anstatt herkömmlicher Tabakwaren.

Frage: Inwieweit wird das subjektive Empfinden von E-Zigaretten Nutzern überprüft und in die Bewertung der E-Zigarette einbezogen?

Nach der bisherigen Begründung stützt sich das Verbot der E-Zigarette darauf, dass Nikotin verdampft wird. Das geschieht aber auch bei Tabakwaren, wobei hier das Nikotin verbrannt wird.

Frage: Beabsichtigt die Landesregierung ein Verbot aller Tabakwaren bzw. eine Apothekenpflicht für Zigaretten?

Für eine Antwort auf meine Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Königs,

gerne beantworte ich Ihre Fragen.
Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) sind nikotinhaltige Liquids verboten. Wenn sie nach dem AMG zugelassen würden, könnten sie wie heute schon Nikotinkaugummis, Nikotinpflaster und Inhalatoren in Apotheken vertrieben werden. Entscheidend ist aber für die Sicherheit des Dampfens nicht der Vertriebsweg, sondern die Zulassung und die regelmäßigen Kontrollen.

Ich warne ebenso vor dem Rauchen von Tabakwaren. Ich verbiete weder das Dampfen der E-Zigarette noch das Rauchen von Tabakwaren. Da Tabakwaren ausdrücklich als nikotinhaltige Produkte vom Arzneimittelgesetz ausgeschlossen sind, ist Ihre letzte Frage gegenstandslos.

Mit freundlichem Gruß
Barbara Steffens