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Frage von Yigit A. •

Frage an Barbara Steffens von Yigit A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ministerin Steffens,

ich erlaube mir die folgenden drei Fragen, bezogen auf Ihre Antworten zu den Fragestellungen anderer:

"Tabak unterliegt nicht den arzneimittelrechtlichen Regelungen, da Tabakerzeugnisse vom Arzneimittelbegriff gesetzlich ausgeschlossen sind."

Schlagen Sie dann doch bitte bei Ihrer nächsten Landessitzung vor, dass sämtliche Pläne hinsichtlich eines weitreichenden Rauchverbotes bei Seite gelegt werden und statt dessen eine Aufnahme des Tabaks in das Arzneimittelgesetz angestrebt werden soll, damit Tabakerzeugnisse zum Wohle der Süchtigen sowie der passiv beeinflussten Bevölkerung, staatlich reguliert werden können.

Frage 1: Was halten Sie prinzipiell, auch wenn sich dies gegenüber dem Finanzminister Ihres Landes sowie des Bundes niemals durchsetzen lassen ließe, davon? Entspräche dies Ihrer ideologischen Überzeugung, die Gesundheit des Volkes zu schützen? Denn die negativen Auswirkungen und Folgen des Tabakkonsums sind ja nicht abzuweisen.

Sehen Sie, es ist doch ganz einfach: Sie sind gewählte Ministerin und müssen dem Volke dienen. Ich bin Teil des Volkes. Sie bringen einen Erlass auf den Weg, den Sie der Bevölkerung und somit mir, nicht plausibel erklären können, da Sie keine wissenschaftlich fundierten Gründe aufzeigen.

Frage 2: Wie wollen Sie mich, bei Ihrem nächsten Wahlkamp, überzeugen, Ihnen meine Stimme zu geben, wenn ich Sie und Ihr Handeln rational nicht nachvollziehen kann?

Sie schreiben, es wäre nicht Aufgabe der Landesregierung/der Grünen, mögliche Gefahren beim Konsumieren von nikotinhaltigen Liquids wissenschaftlich zu beweisen.

Frage 3: Wessen Aufgabe ist es dann? Sie sind doch der Gesetzgeber und jedes Gesetz muss begründet werden. Ich dachte, die Zeiten "auf Verdacht" etwas zu erlassen, zu bewirken oder durchzusetzen sind seit Gründung der BRD vorbei.

Vielen Dank für eine zeitnahe Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichem Gruß,

Yigit Aslan

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