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Barbara Steffens
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Frage von Volker S. •

Frage an Barbara Steffens von Volker S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Steffens,

wie hier schon oft bemerkt wurde, werden von Ihnen keinerlei Antworten mehr zu den wirklich wichtigen Fragen gegeben. Irgendwo beziehen Sie sich auf nicht ausreichende "Berichte von E-Dampf-Interessierten". Längst sind wir über diese "Berichte" hinaus. Hier werden Ihnen Fakten, Links, Besprechungsprotokolle, Rechtsgrundlagen etc. vorgelegt, auf die Sie nicht eingehen.

Wo bitte sind Ihre Fakten? Wo bitte kann man stichhaltige Argumente nachlesen, die zu Ihrer Aussage aus Dezember 2011 geführt haben? Sie beziehen sich auf die Selbstversuche und die Behauptungen von Frau Dr. Pötschke-Langer, aber sind die etwa stichhaltig? Nein, die sind höchst unwissenschaftlich, nicht belegt und daher uninteressant. Nette Anekdoten, nichts weiter.

Ihre Fürsprecher beziehen sich auf ein Gutachten der FDA, dessen Schicksal hier ja bereits wiederholt besprochen wurde. Ist das etwa stichhaltig? Nein! Die rechtlichen Schlüsse, die man daraus gezogen hat, mussten wegen der schlechten Qualität des Gutachtens allesamt zurück gezogen werden.

Sie beziehen sich auf die gültige aber höchst fragwürdige Rechtslage, die die fraglichen Produkte per se als verboten einstuft. Undundund... Alles schon besprochen.

Wieso müssen wir Bürger mit unserer Meinung alle Aussagen auf Herz und Nieren prüfen, bevor diese aus Ihrer Sicht eine gewisse Gültigkeit haben, während Sie als Ministerin es selbst nicht nötig zu haben scheinen, Ihre eigenen Aussagen zu belegen?

Wieso haben Sie scheinbar nicht mehr den Mut, die Dinge anzupacken und Stellung zu beziehen? Notfalls auch mal "zurück zu rudern" und einzugestehen, dass es offensichtliche Schwierigkeiten in Ihrer ursprünglichen Auffassung gibt? Wieso müssen wir uns staatliches Eingreifen in Form von Verboten gefallen lassen, bevor Sach- und Rechtslage überhaupt klar sind? Bitte formulieren Sie das nicht wieder in die angebliche "Warnung" um, solange Städte wie Münster Ihre Äußerungen als umsetzbares Verbot betrachten.

Danke!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Sternemann,

Zu Ihren rechtlichen Fragen verweise ich auf eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Der genaue Wortlaut des Beschlusses ist auf folgender Internetseite des Gerichts abrufbar: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2012/16_L_2043_11beschluss20120116.html

Das Verwaltungsgericht stellt eindeutig fest, dass die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes vertretbar sei.

Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts im Wortlaut:

"Mit Beschluss vom 16. Januar 2012 hat die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf den Antrag einer Produktionsfirma und Vertreiberin sog. E-Zigaretten (elektronische Zigaretten) abgewiesen, der darauf gerichtet war, dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmte Äußerungen und Warnungen vor E-Zigaretten im Wege einstweiliger Anordnung zu untersagen. Das Ministerium hatte in einer Pressemeldung vom 16. Dezember 2011 unter der Überschrift "Ministerin Steffens warnt vor Verkauf von illegalen E-Zigaretten: Geschäftsgründungen sind riskant - Gesundheitsschäden zu befürchten" sowie in einem Erlass vom selben Tage die Rechtsauffassung vertreten, nikotinhaltige Liquids dürften nur mit arzneimittelrechtlicher Zulassung in den Verkehr gebracht werden, bei nikotinfreien Liquids sei im Einzelfall zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterlägen. Die Zigaretten selbst seien gegebenenfalls als Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen. Nach Auffassung der Kammer verstoßen diese Äußerungen nicht gegen die Berufsfreiheit der Antragstellerin. Das Ministerium sei für den Bereich des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts zuständig und damit grundsätzlich befugt, öffentlichkeitswirksame Informationen insbesondere über neue Entwicklungen in diesem Bereich zu verbreiten. Um eine solche Entwicklung handele es sich auch bei den E-Zigaretten zur Aufnahme von Nikotin aus nikotinhaltigen Liquids. Die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes, sei vertretbar.

Gegen diesen Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen möglich.

Aktenzeichen: 16 L 2043/11"

Viele Gesundheitsexpertinnen und -experten waren aus unterschiedlichen Gründen vor dem Konsum von E-Zigaretten, wie die folgende Auflistung zeigt:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rät vom Konsum ab

Die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Prof. Dr. Elisabeth Pott, hat ebenfalls Bedenken: "Der Konsum von E-Zigaretten ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden, denn die benutzten Kartuschen enthalten häufig neben dem Suchtstoff Nikotin auch andere gesundheitsschädigende Substanzen. Deshalb ist vom Konsum der E-Zigarette abzuraten."
Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen kann. Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können, heißt es in einer Pressemitteilung der BZgA.

Kein unbedenkliches Lifestyle-Produkt

"Nikotin ist ein Nervengift und ein Suchtmittel. Deshalb gehören Warnhinweise auf die Liquid-Fläschchen», zitiert die Nachrichtenagentur dpa eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Verbandes der Techniker Krankenkasse. «Der Nikotinkonsum bei einer E-Zigarette ist mindestens genauso hoch wie beim herkömmlichen Glimmstängel», so die TK unter Berufung auf eine Studie des Institut für Sozial-und Präventivmedizin an der Universität Genf.
Maik Pommer, Sprecher des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), mahnt: "Die E-Zigarette kann mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein und erfordert einen verantwortungsbewussten Umgang.
Man sollte nicht den Eindruck haben, es handle sich um ein Lifestyle-Produkt, das in jedem Fall unbedenklich ist."

Risiken für Dritte

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat schon 2008 zur Emission von elektronischen Zigaretten und zu möglichen Gesundheitsgefahren Stellung bezogen. Da bereits die Aufnahme von Nikotin ohne zusätzliche Substanzen die Gesundheit gefährden kann, rät das BfR zu vorsichtigem Umgang mit den elektronischen Zigaretten. Vor allem rät es, die nikotinhaltigen Kartuschen außer Reichweite von Kindern zu lagern, weil sie verschluckt oder die nikotinhaltige Lösung leicht herausgelutscht werden könnte.
Nach Ansicht des BfR sollten für die Nutzung der elektronischen Zigarette in Innenräumen keine anderen Vorschriften gelten als bei herkömmlichen Zigaretten. Es sei nicht geklärt, wie viel Nikotin nach dem Ausatmen des Inhalats in die Umgebung abgegeben wird. Bei elektronischen Zigaretten mit Tabakerhitzung werden zudem Schadstoffe wie Formaldehyd frei.
Auf die gesundheitlichen Risiken für Dritte macht auch Gesundheitsministerin Steffens aufmerksam: "Es gibt derzeit keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass der bei der Nutzung der elektrischen Zigarette entstehende Dampf für Personen, die sich im gleichen Raum wie die Nutzerin oder der Nutzer der E- Zigarette befinden, ungefährlich ist." So habe beispielsweise das Deutsche Krebsforschungszentrum bei einer Konferenz über Tabakkontrolle in Heidelberg am 30. November 2011 darauf hingewiesen, dass bei der elektronische Zigarette der Verdacht auf eine Belastung der Innenraumluft durch atemwegreizende sowie allergieauslösende Substanzen bestehe.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens