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Barbara Steffens
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Frage von Torsten B. •

Frage an Barbara Steffens von Torsten B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Steffens

Sie weisen bisher alle Gutachten über Liquids der E-Zigaretten zurück da diese bisher meist von den Händlern oder Herstellern bei renomierten Instituten in Auftrag gegeben wurden, andererseits sagen Sie das es nicht die Aufgabe der Regierung ist ein Gutachten zu erstellen.

Wie Soll also Ihrer Ansicht nach ein Gutachten aussehen, was muss es alles enthalten und von wem soll es in Auftrag gegeben werden damit es unabhängig ist und ausreicht um aufzuzeigen das die E-Zigarette und deren Verwendung eine weniger Gesundheitsschädigende Alternative zur gewöhnlichen Tabakzigarette ist?

Ist es nicht die Aufgabe der Regierung die schädigende Wirkung der Liquids nachzuweisen bevor man diese verbietet?

Sollte man nun auch Nichtraucher vor dem Kochen von Kartoffeln warnen da dabei ja auch Nikotin freigesetzt wird welches man zusammen mit dem Wasserdampf einatmen könnte?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bodien,

Sie behaupten, ich hätte gesagt, dass es nicht Aufgabe der Regierung sei, Gutachten zu erstellen. Die Regierung erstellt sehr wohl Gutachten und das ist auch wichtig und richtig. Also bitte ich darum, nicht falsch zitiert zu werden.

Folgendes habe ich auf die Frage von Herrn Wanja aus Berlin vom 6.1. geantwortet:
"Ihre Behauptung, dass die E-Zigarette eine ungeheure Chance und eine echte Alternative (weil weniger schädlich, wie Sie vermuten) zur Tabakzigarette ist, müsste erst noch bewiesen werden. Das ist bisher nicht rechtlich verbindlich geschehen. Es ist nicht meine Aufgabe und es ist nicht Aufgabe der Partei "Die Grünen", einen Nachweis für die Unbedenklichkeit der E-Zigarette zu liefern."

Ich halte mich an gesetzliche Bestimmungen, die sagen, dass nikotinhaltige Produkte unter das Arzneimittelgesetz fallen, dementsprechend zugelassen werden müssen und dann durch Apotheken zu vertreiben sind und ich verweise auf Hinweise der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der Techniker Kasse und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

Mit freundlichem Gruß
Barbara Steffens