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Frage von Michael T. •

Frage an Barbara Hendricks von Michael T. bezüglich Recht

Wie beurteilen Sie den Vorstoß vom BMI Otto Schily (SPD), für gefährlich eingestufte Mitbürger eine Vorbeugehaft einzuführen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Traurig,

ich weiß natürlich, dass Ihre Partei sich als Hüterin liberaler Bürgerrechte sieht, besonders wenn es um das Bankgeheimnis geht.

Aber was das Grundrecht auf Freiheit angeht, lassen wir uns nichts vormachen: nur unter schärfsten Bedingungen darf der Staat hier sein Gewaltmonopol einschränkend einsetzen. Auch Bundesinnenminister Schily hat lediglich überlegt, eine "vorübergehende Freiheitsbeschränkung" könne geboten sein, "wenn eine tödliche Gefahr für die Gesellschaft nicht auf andere Weise abgewendet werden kann" und er bezog sich explizit auf Terroristen, keinesfalls auf irgendwie "als gefährlich eingestufte Mitbürger". Ihr Frage ist also völlig unzulässig formuliert, weil Otto Schily dergleichen niemals gefordert hat. Persönlich kann ich mir im Übrigen nur schwer eine Situation vorstellen, in der die Festnahme eines potentiellen Terroristen die einzig mögliche Gefahrenabwehrmaßnahme wäre. Da gibt es vorher eine Reihe von - allerdings möglicherweise sehr aufwendigen - präventiven Überwachungsstufen.

Einmalig wäre eine solche Maßnahme allerdings nicht: denken Sie an die anerkannt positive Wirkung einer vorübergehenden Einschränkung der Bewegungsfreiheit gewalttätiger Hooligans im Vorfeld von Fußballspielen.

Ich grüße Sie herzlich
Ihre Dr. Barbara Hendricks