Frage an Barbara Hendricks von Andreas B. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Frau Hendricks,
ich glaube eigentlich nicht so recht, dass dieses Forum zum Vortrag persönlicher Probleme gedacht ist. Dennoch glaube ich, dass jedes persönliche Problem sicherlich auch andere Menschen genauso betreffen kann.
In meinem Falle geht es darum, dass ich nun durch Krankheit und Arbeitslosigkeit in Hartz IV abgerutscht bin.
Ich habe eine schöne Wohnung in der ich nun schon fast 15 Jahre wohne und ich fühle mich hier sehr wohl. Leider ist der Wohnraum größer als er einem Alleinstehenden zugebilligt werden kann. (max. 45qm).
Ich habe nun vom Sozialamt angedroht bekommen, dass ich meine Wohnung in 6 Monaten räumen muss oder erhebliche Abzüge bei den Mietkosten in Kauf nehmen muß.
Dabei wird leider völlig außer Acht gelassen, dass meine Tochter seid dem Jahre 2000 bei mir ihren zweiten Wohnsitz hat und auch zu etwa 50% ihrer Zeit bei mir mit im Haushalt lebt.
Leider kann ich dafür keine Unterhaltskosten verlangen da meine Tochter mit Hauptwohnsitz bei ihrer Mutter lebt aber ich sollte doch wenigstens das Recht erhalten für sie ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen zu können.
Mal ganz abgesehen davon, dass ein Umzug für mich große gesundheitliche Risiken bedeuten würden und dass es Jahre dauern würde bis die Umzugskosten durch den eingesparten Mietzins gedeckt werden würden (ich habe nämlich eine sehr preisgünstige Mietwohnung), geht es mir aber in erster Linie darum, dass ich einen Anspruch darauf erwirken möchte für meine Tochter ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen zu dürfen.
Ich würde nun gerne mal ihre Meinung zu diesem Thema hören und wäre ggf. für einen Ratschlag, wie ich mich nun verhalten soll, sehr dankbar.
Es ist bemerkenswert, dass sich Politiker noch die Zeit nehmen hier gelegentlich auf Beiträge und Fragen zu antworten.
Sicherlich wird das irgendwann mal schwieriger wenn diese Plattform erst einmal einen höheren Bekanntheitsgrad hat aber ich stelle mich gerne helfend zur Verfügung. ;-)
MfG
A.Bumiller
Sehr geehrter Herr Bumiller,
ich stimme Ihnen zu, dass dieses Forum weniger für die Behandlung privater Probleme geeignet ist. Wir haben deshalb lange versucht, Sie ausfindig zu machen, damit Frau Hendricks Sie in direktem Kontakt unterstützen kann. Leider ist uns das nicht gelungen und daher wissen wir auch nicht, wie Ihre derzeitige Situation aussieht - wir hoffen natürlich, dass es Ihnen gut geht.
Folgendes Urteil vom 19. November 2007 dürfte für Sie und vergleichbare Fälle interessant sein. Es wurde von der 14. Kammer des Sozialgerichts Aachen getroffen, Aktenzeichen S 14 AS 80/07. Im Kern lautet das Urteil:
Die in Nordrhein-Westfalen für einen alleinlebenden Hilfebedürftigen als angemessen geltende Wohnfläche von 45 qm ist unter verfassungskonformer Auslegung auf die Wohnfläche von 60 qm (2-Personen-Haushalt) zu erhöhen, wenn die Wohnung durch den Besuch und Aufenthalt der getrennt lebenden Kinder (nach Regelmäßigkeit, Dauer, Kinderanzahl) so genutzt wird, als ob sich dort 2 Personen regelmäßig und durchgehend aufhalten.
Sehr geehrter Herr Bumiller, ob das Urteil für Ihren Fall Anwendung findet, müsste natürlich fachmännisch geprüft werden. Bitte melden Sie sich gerne auch direkt über die Mailadresse von Frau Dr. Hendricks an barbara.hendricks@bundestag.de .
Für die späte Antwort bitte ich sehr herzlich um Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen
Irmgard Hammann
Büro Dr. Barbara Hendricks, MdB