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Frage von Maximilian Z. •

Frage an Barbara Hendricks von Maximilian Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Hendricks,

wie viele andere Bürger bin ich erschüttert über die Ignoranz und Kurzsichtigkeit der Geschäftspolitik von RWE in Bezug auf die Weiterführung der Kohleverstromung sowie des Braunkohletagebaus und deren Konsequenzen für den Hambacher Forst und der noch verbleibenden Siedlungen. Ebenso erschüttert mich die Kaltschnäuzigkeit, mit der die NRW-Landesregierung sich nun zum Büttel von RWE macht und unter dem Vorwand des Brandschutzes die Räumung des Hambaches Forstes durchsetzt.
Auch wenn Sie als Bundestagsabgeordnete keine Verantwortung für das Verhalten der Landesregierung haben, fordere ich Sie auf, durch Ihre Kontakte und Ihren Einfluss als ehemalige Bundesumweltministerin und langjährige Bundestagsabgeordnete sowie in Ihrer Partei zu nutzen, um auf ein Moratorium des Braunkohleabbaus mindestens bis zum Abschluss der Kohlekomission zu dringen sowie hier bundespolitisch tätig zu werden.
Wie stehen Sie zu der Frage eines Moratoriums und zu meiner Aufforderung?

Freundliche Grüße
M. Z.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Engagement.

Im Hinblick auf internationale Klimaziele hat der fortgesetzte Abbau von Braunkohle zur Stromerzeugung keine Zukunft. Deshalb erwarte auch ich die Ergebnisse der Strukturwandelkommission mit Spannung. Ein zentraler Teil des notwendigen Weges hin zu einer treibhausgasneutralen Welt ist der Ausstieg aus Kohle, Öl und fossilem Gas.

Klar ist, dass die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich und europarechtlich verpflichtet ist, die 2030 Klimaziele einzuhalten. Bis dahin sollen die Emissionen um mindestens 55 Prozent gesenkt werden. Besonders die Sektoren Energiewirtschaft und Verkehr sind hier in der Verantwortung. Den Weg dorthin zu beschreiben, ist nun Aufgabe der Kohlekommission.

Erfreulicherweise hat das Oberverwaltungsgericht Münster nun einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst verfügt, sodass die Ergebnisse der Kommission und das Urteil des OVG Münster allen weiteren Entscheidungen und Maßnahmen zugrunde gelegt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks