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Frage von Walter T. •

Frage an Barbara Hendricks von Walter T. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Barbara Hendricks,

durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 (HBeglG2006) wurde die jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) u.a. auch für die Versorgungsempfänger des Bundes für die Jahre 2006 bis 2010 halbiert und beträgt somit 2,085 % der Jahresbezüge (ca. 25% einer Monatspension).

Die Bundesregierung hat ein Gesetz über Einmalzahlungen für Beamtinnen und Beamte des Bundes für die Jahre 2005, 2006 und 2007 eingebracht. Diese Einmalzahlungen in Höhe von 300 Euro sollen allerdings nicht den Versorgungsempfängern gewährt werden.

Ich bin enttäuscht, dass Pensionäre keine Einmalzahlung erhalten und wieder von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden. Für eine solche Entscheidung wird der Gleichklang zwischen Besoldung und Versorgung in Frage gestellt. Das bedeutet faktisch eine Kürzung der Versorgungsbezüge. Die steigenden Lebenshaltungskosten gehen an den Pensionären nicht vorbei. Der einfache und mittlere Dienst ist besonders betroffen, zumal die Kürzungen des HBeglG 2006 zu einer einschneidenden Einkommensminderung führen.

Frau Dr. Hendricks, ich bitte Sie sich dafür einzusetzen, dass auch Pensionäre von der Einmalzahlung profitieren zumal es hier um Beträge geht, die für die Lebenshaltung notwendig sind.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Tönnissen, 47574 Goch

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Tönnissen,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworten möchte. Ich weiß den Beitrag zu schätzen, den die Pensionäre im Zuge der notwendigen Reformen erbringen. Alle Einschränkungen für gesetzlich Kranken- und Rentenversicherte wurden annähernd wirkungsgleich auf die aktiven und pensionierten Beamten übertragen. Für aktive Beamte kommen Arbeitszeiterhöhung und vergleichsweise geminderte Aufstiegschancen hinzu. Einmalzahlungen sind per definitionem verhandlungs- und situationsabhängig und erhöhen Bezüge nicht dauerhaft. Im aktuellen Fall erhalten die aktiven Beamten eine Einmalzahlung, die die Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes laut Tarifvertrag besreits erhalten haben. Es handelt sich also um die Gleichbehandlung der aktiven Beschäftigten. Pensionäre und Rentner profitieren davon nicht. Ruhegehälter sind aber abgeleitet aus der zuletzt für eine bestimmte Dauer bezogene Besoldungsstufe. Ich sehe deshalb leider keine Möglichkeit, mich für Ihr Anliegen einzusetzen.

Sehr geehrter Herr Tönnissen, es tut mir leid, dass ich Ihnen keine angenehmere Auskunft geben kann.
Auf jeden Fall wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie angenehme und fröhliche Festtage und ein gutes Jahr 2007!

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks MdB