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Frage von Wilfried S. •

Frage an Barbara Hendricks von Wilfried S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Hendricks,

wieso erhält meine Ehefrau (Südamerikanerin = EU-Sprache spanisch) ohne deutschen Sprachtest (A1 Test) weder ein verlängertes Touristenvisum noch eine dauerhaftes Visum zur Familienzusammenführung? Bei Koreanern, Japanern, Türken (keine EU-Sprachen) gelten diese Regelungen aufgrund von Abkommen bzw. Gerichtsurteilen (EgGH) nicht. Sind hier wirtschaftliche Interessen stärker zu beurteilen als ihre viel beschworene Integration?

Wieso klagen anerkannte Asylbewerber auf Familienzusammenführung und erhalten vor den Verwaltungsgerichten in den meisten Fällen Recht und meiner Frau wird der Zugang ohne Sprachtest grundsätzlich verwehrt? Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Auch meine Frau möchte Teil der aktuellen "Willkommenskultur" sein.

Wann wird das Ausländerrecht und das Asylrecht entsprechend korrigiert? Welchen Standpunkt vertritt die SPD ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich würde Ihnen gerne Ihre Frage zum Nachzug Ihrer Frau beantworten. Jedoch sind die Informationen, die Sie genannt haben, leider nicht ausreichend. Daher bitte ich Sie, sich direkt an mein Bundestagsbüro unter barbara.hendricks@bundestag.de zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks