Frage an Barbara Hendricks von Tilman K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Betr.: Ihre Antwort v. 27.2.2017 auf meine Frage v. 13.2.2017 ("Bauernregeln")
Guten Tag Frau Dr. Hendricks,
sehr geehrter Textbaustein,
ich hatte Sie ausdrücklich als MdB angeschrieben. Dies erfolgte hinsichtlich Ihrer Aufgabe als MdB, das Handeln der Regierung zu kontrollieren. Diese Aufgabe entfällt nicht für Mitglieder einer regierungstragenden Fraktion.
Ich verstehe Ihre Antwort v. 27.2.2017 dahingehend, daß Sie in Ihrer in Kap. III Art. 38 (1) 2 GG garantierten Freiheit und Gleichheit der Abgeordneten, die als Vertreter des ganzen Volkes an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind, dieser Aufgabe der strukturellen als auch situativen Kontrolle der politischen Linie von Regierung nicht nachkommen wollen? Ist dieses Verständnis korrekt?
Ich hatte meine Adressierung an Sie anstatt an das BMUB ausführlich begründet. Sie sind auf diese Begründung nicht eingegangen. Warum nicht?
Bitte holen Sie diese Begründung ggf. im Detail nach oder, wenn es keine solche Begründung dafür gibt, daß oder warum Sie ihrer Kontrollfunktion entgegen nicht nachkommen können oder wollen, beantworten Sie bitte meine Fragen v. 13.2.2017.
Niemand hindert Sie daran, entsprechende Informationen im BMUB in Erfahrung zu bringen.
Sehr geehrter Herr Kluge ,
wie bereits in meiner vorherigen Antwort an Sie dargelegt, betreffen Ihre Fragen meine Tätigkeit als Bundesministerin. Es steht Ihnen daher frei, sich direkt an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu wenden. (Postadresse: Stresemannstrasse 128-130, 10117 Berlin; Online-Kontaktformular: www.bmub.bund.de/P904/ )
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks