Frage an Barbara Hendricks von Jürgen D. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Hendricks,
aus meiner Sicht ist die neue Regelung zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten handwerklich mangelhaft.
Warum werden Geräte bis 25 cm Kantenlänge nicht über die Wertstofftonne (gelbe Tonne) eingesammelt? Aus meiner Sicht umweltfreundlicher wie z.B. mittels eines Paketdienstes Elektroschrott bundesweit durch die Gegend zu fahren ... Ich behaupte sogar, dass weiterhin jedes kleine Gerät aus Gründen der Bequemlichkeit in der Tonne vor dem Haus landen wird. Besser also wäre die Regel der gelben Tonne gewesen, die sowieso vor jedem Haus steht oder meinen Sie nicht?
Exemplarisch nur eine Frage von vielen, die ich Ihnen stellen könnte:
Ein Kunde kauft im Onlinehandel bei einem zur Rücknahme verpflichteten Händler eine Waschmaschine und gibt im Bestellprozess an ein Gerät gleicher Art und Güte unentgeltlich zurückgeben zu wollen.
Der Onlinehändler bringt das Neugerät und lässt das Altgerät abholen. Die Abholung verursacht Kosten (rd. 35 EUR). Der Kunde entschließt sich von seinem Widerrufsrecht gebrauch zu machen. Folglich hat der Händler den Kaufpreis incl. der Hinsendekosten zurück zu erstatten. Er bekommt die Neuware wieder und hat zudem ein Altgerät für 35 EUR gekauft!! Schaden damit 35 EUR aus eigenem Geschäftsrisiko (Hinsendekosten) und 35 EUR gesetzlich verordnet - insgesamt 70 EUR.
Frage:
Der Händler wird das Altgerät sicherlich nicht dem abgesprungenen Kunden zurückbringen (Kostenfrage). Wer erstattet ihm die Kosten?
Zudem hat der zur Rücknahme verpflichtete Händler einen Wettbewerbsnachteil ggü. dem nicht zur Rücknahme verpflichteten Händler (Eingriff in den freien Markt). Wurde das bedacht und ist das so gewollt?
Ist das Gesetz nicht möglicherweise verfassungswidrig (Art. 12 Eingriff in die freie Berufswahl)? Möglicherweise ein Fall der Staatshaftung?
Ich bitte um konkrete Beantwortung meiner Fragen.
Freundliche Grüße
J. Drigalsky
Sehr geehrter Herr Drigalsky,
für Ihre Anfrage bedanke ich mich. Ihre Anfrage betrifft meine Tätigkeit als Bundesministerin. Daher möchte ich Sie bitten, dass Sie sich direkt an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wenden (Postadresse: Stresemannstrasse 128-130, 10117 Berlin; Online-Kontaktformular: www.bmub.bund.de/P904/ )
Für weitere Informationen besuchen Sie auch gerne die Homepage www.bmub.bund.de. Dort steht Ihnen unter www.bmub.bund.de ein vielfältiges Informationsangebot zur Verfügung. Für Lob, Kritik, Anregungen und Kommentare gibt es dort außerdem eine Meinungsseite ( www.bmub.bund.de/P905/ ).
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks