Frage an Barbara Hendricks von Jörg D. K.
Guten Tag Frau Dr. Hendricks,
Trinkwasser (ich nehme an Güte und Sicherheit) hat für Sie nach Ihren eigenen Aussagen absoluten Vorrang. Außerdem nehmen Sie die Vorbehalte gegen Fracking sehr ernst. Trotzdem haben Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages gegen das Fracking-Verbot, also für Fracking, gestimmt. Sind Sie als Abgeordnete, wegen der Parteidisziplin, für Fracking und als amtierende Ministerin für Umwelt, Natur ... etwa gegen das Fracking?
Bitte nennen Sie mir echte Argumente, weshalb Sie gegen ein Fracking-Verbot sind. Ein Verfahrensgrund ist für mich kein echtes Argument.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Krehl
Sehr geehrter Herr Kehl,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bereits am 2. Mai 2016 habe ich in meiner Antwort auf abgeordnetenwatch.de ausführlich dargelegt, warum ich als Bundestagsabgeordnete die Fracking-Anträge der Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke abgelehnt habe.
Im Falle des laufenden Fracking-Gesetzgebungsverfahrens erwecken viele Kampagnen den Eindruck, als würde Fracking in Deutschland schon bald erlaubt werden. Mit dem Fracking-Gesetzesentwurf ist genau das Gegenteil der Fall. Denn mit dem Gesetzesentwurf wird nichts ermöglicht, was bislang verboten war. Vielmehr wird vieles verboten, was bisher nicht rechtssicher verboten werden konnte. Dabei räumt der Gesetzesentwurf dem Schutz von Gesundheit und Umwelt höchste Priorität ein, insbesondere dem Schutz des Trinkwassers. So ist Fracking in sensiblen Gebieten zur Trinkwassergewinnung und des Naturschutzes generell ausgeschlossen. Weiterhin haben die Bundesländer die Möglichkeit, das Verbot auf weitere Schutzgebiete auszudehnen.
Nach dem Gesetzesentwurf ist zukünftig für das konventionelle Fracking, das es bereits seit den 1960er Jahren in Deutschland gibt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend. Auch darf die Frackflüssigkeit nicht mehr in den Bohrlöchern verpresst werden. Die Forderung, Fracking vollständig zu verbieten, kann ich so nicht teilen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es, Technologien, die kaum erforscht sind, nicht pauschal zu verbieten. Man muss der Wissenschaft in strengen rechtlichen Rahmen die Möglichkeit geben, diese Technologie zu erforschen. Zudem braucht man die Fracking-Technologie bei der Geothermie und dem Erschließen von Heilquellen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks