Frage an Barbara Hendricks von Roland S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Hendricks.
Die seit Mai 2014 geltende ENEV besagt offenbar,das keine Heizungsanlage (Ausnahme Brennwerttechnik) älter als 30 Jahre sein darf.Erstens nenne ich das Enteignung des Bürgers und zweitens bedeutet es, das gepflegte Anlagen selbst mit sehr guten Abgaswerten und gutem Wirkungsgrad umweltwidrig auf dem Schrott landen! Was hier von Politikern mit großem Geldbeutel beschlossen wird,muss vom Bürger geschultert werden.Ist es für die Umwelt nicht sinnvoller, Heizungsanlagen nach tatsächlich gemessenem Abgas/ Wirkungsgrad zu beurteilen mit Möglichkeit zur Nachrüstung,als
falsch verstandenen Umweltextremismus zu betreiben?
MfG.
Roland S.
Sehr geehrter Herr Sjurtz,
für Ihre Anfrage bedanke ich mich. Bei Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Postadresse: Stresemannstrasse 128-130, 10117 Berlin; Online-Kontaktformular: www.bmub.bund.de/P904/ )
Für weitere Informationen besuchen Sie auch gerne die Homepage www.bmub.bund.de. Dort steht Ihnen unter www.bmub.bund.de ein vielfältiges Informationsangebot zur Verfügung. Für Lob, Kritik, Anregungen und Kommentare gibt es dort außerdem eine Meinungsseite ( www.bmub.bund.de ).
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks