Frage an Barbara Hendricks von Lisanne R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Hendricks,
als Bürgerin in Ihrem Wahlkreis fordere ich Sie hiermit auf, sich für die Erhaltung der Hebammen in Deutschland einzusetzen. Ich möchte frei entscheiden, wo ich meine Kinder zu Welt bekomme und ich möchte dies auch weiterhin in der Sicherheit tun, dass sich eine Hebamme während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett um mich kümmert. Das erwarte ich! Das fordere ich! Für mich, für meine Tochter und alle Frauen und Mädchen.
Tun Sie etwas, setzen Sie sich ein! Dies wird für mich entscheidend bei der nächsten Kommunal- aber auch der nächsten Bundestagswahl in einigen Jahren sein.
Kümmern Sie sich bitte und tun Sie es jetzt.
Was werden Sie tun?
Liebe Frau Rommen,
in den letzten Wochen haben sich wieder vermehrt viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Hebammen selbst an uns Abgeordnete gewandt, weil steigende Prämien für die Haftpflichtversicherung die Hebammen in ihrer beruflichen Existenz bedrohen. Die Problematik der Vergütung freiberuflicher Hebammen und der existenzbedrohende Anstieg der Haftpflichtversicherungsbeiträge beschäftigt uns in der SPD-Fraktion bereits seit mehreren Jahren.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Schwangere frei wählen können, wo und unter welchen Bedingungen ihr Kind zur Welt kommen soll. Dazu brauchen wir ein vielfältiges Angebot. Neben den Geburtshilfeabteilungen der Krankenhäuser sollen sich Schwangere auch dafür entscheiden können, ihr Kind zu Hause oder im Geburtshaus auf die Welt zu bringen. Das Rückgrat der Versorgung werden dabei auch in Zukunft die Krankenhäuser darstellen.
Im Jahre 2010 wurden in Deutschland 680.413 Kinder geboren, davon 668.950 (98,3%) in Krankenhäusern und 11.463 (1,7%) außerklinisch, also z.B. zu Hause oder im Geburtshaus.
Freiberufliche Hebammen sind für alle werdenden Mütter ein unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung. Für Schwangere und junge Mütter stellt die Hebamme vor und nach der Geburt oft eine enge und wichtige Ansprechpartnerin dar. Deshalb muss die Vergütung von Hebammenleistungen so gestaltet sein, dass auch freiberuflich tätige Hebammen von ihrem anspruchsvollen und wichtigen Beruf gut und angemessen leben können. Deshalb haben wir in den Koalitionsvertrag die folgenden Formulierungen aufgenommen:
„Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist uns wichtig. Wir werden daher die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen im Speziellen beobachten und für eine angemessene Vergütung sorgen.“
Die Gründe für die in der letzten Zeit wieder gewachsene Sorge auf Seiten der Hebammen liegt in den erneut angekündigten Erhöhungen der Haftpflichtprämien für geburtshilflich tätige Hebammen und in der Ankündigung der Nürnberger Versicherung, in Zukunft keine Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen mehr anzubieten.
Das Risiko der steigenden Versicherungsprämien wurde von der letzten Bundesregierung auf die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen. Die Krankenkassen müssen die steigenden Prämien der Hebammen seitdem bei den Honorarverhandlungen ausgleichen.
Keine Lösung wurde damals gefunden für den Fall, dass sich immer mehr Versicherer aus dem Markt der Berufshaftpflichtversicherungen zurückziehen und es möglicherweise in Zukunft gar keinen Versicherungsschutz für Hebammen mehr geben könnte.
Ich selbst habe mich von 2010 an in einer fachübergreifenden Arbeitsgruppe der SPD-Fraktion mit diesem Thema beschäftigt. Aus meiner Sicht wäre eine erweiterte Versicherung für Gesundheitsberufe in Kombination mit einer staatlichen Rückfallbürgschaft die beste Möglichkeit, um die Versicherungsprämien nachhaltig bezahlbar zu halten.
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte die Bundesregierung bereits im Jahr 2010 aufgefordert zu prüfen, wie das Haftungsrisiko für ärztliche und nichtärztliche Berufe im Gesundheitssystem insgesamt auf einen größeren Personenkreis verteilt werden kann, um drastische Kostensteigerungen durch steigende Versicherungsprämien für einzelne Leistungserbringer zu vermeiden.
In den letzten Wochen wurde die steigende Belastung der Hebammen in einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Hebammenverbände beraten und die Probleme der geburtshilflichen Versorgung in Deutschland analysiert. Neben dem Thema der Haftpflichtversicherung wurden als weitere Arbeitsschwerpunkte die Fragen der Ausbildung, die Versorgung der Bevölkerung mit Hebammenhilfe sowie die Sicherung der Versorgungsqualität in der Geburtshilfe erörtert. Insbesondere zum Thema Berufshaftpflichtversicherung wurden weitere zuständige Ministerien wie das Bundesjustizministerium, das Bundesfinanzministerium sowie das Bundeswirtschaftsministerium und der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hinzugezogen.
Derzeit wird der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe mit den Hebammenverbänden abgestimmt und soll noch im ersten Quartal 2014 vorgelegt werden. Da im Rahmen der Arbeitsgruppe, insbesondere auch die Vorschläge der Hebammen, zu einer möglichen Umgestaltung der Kostentragung der Berufshaftpflichtprämien erörtert wurden und neben der Kostenproblematik versicherungsrechtliche Fragen eine Rolle spielen, werden wir die Vorlage des Berichtes abwarten und auf dieser Grundlage mit allen Beteiligten an einer tragfähigen Perspektive für die Hebammenversorgung in Deutschland arbeiten.
Es ist aus unserer Sicht nicht zielführend, die gemeinsam mit den Hebammen diskutierten Lösungsvorschläge jetzt durch unabgestimmte Vorstöße zu untergraben. Wir brauchen gemeinsam getragene und nachhaltige Lösungen der Haftpflichtproblematik, damit die Versorgung mit Hebammen auch dauerhaft gesichert bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks