Frage an Barbara Hendricks von Torsten H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Hendricks,
in ihrer Antwort an H. K. vom 15.08.2012 sagen Sie, dass "andere Hanfprodukte" nicht unter das Betäubungmittelgesetz (BtmG) fallen und implizieren damit, dass sogenannter Nutzhanf in der Bundesrepublik Deutschland frei angebaut werden darf.
Leider entspricht dies aber nicht den Tatsachen, da dem BtmG generell jede "Art" von Hanf unterstellt ist. Für sogenannten Industriehanf gibt es halt spezielle Ausnahmeregelungen, die es nach überwindung der bürokratischen Hürden erlauben, dennoch Hanf legal anzubauen. Jedenfalls erscheint dies mir als juristischem Laien so.
Wäre es nicht möglich, genau hier anzusetzen und den Nutzhanf wirklich umfassend zu legalisieren, so dass er "frei" angebaut werden darf?
Was spricht dagegen, dass sich jedermann eine schöne (THC-freie!) Hanfpflanze zur Zierde in den Garten stellen darf?
Könnten Sie sich soetwas vorstellen?
Wäre es nicht besser, das psychotrope THC dem BtmG zu unterstellen und die Pflanze Hanf daraus zu befreien?
Mit freundlichem Gruß