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Frage von Alfred A. •

Frage an Barbara Hendricks von Alfred A. bezüglich Recht

Guten Tag Frau Hendricks,

derzeit ist das Thema „Meldeauskünfte“ in den Medien. Wie stehen Sie dazu ? Was würden Sie persönlich machen, wenn Sie z.B. als Unternehmerin eine Rechnung nicht bezahlt bekommen, der Kunde verzogen ist und Sie beim Meldeamt keine Auskunft bezügl. der neuen Adresse erhalten, oder aber, Sie haben ein vermietetes Objekt, laufen nun als Vermieter hinter Ihrem Mieter her (der ist ausgezogen ist), da Ihr ehem. Mieter die Mietnebenkosten noch nicht bezahlt hat, aber Sie erhalten die Adresse vom Amt nicht mehr. Können Sie mir hier einmal sagen, was Sie dann machen würden? Können Sie sich vorstellen, falls man keine Adresse erhält, dass das ganze Rechtssystem in Frage gestellt wird, denn auch Anwälte, Inkassofirmen, oder aber Behörden selbst benötigen diese Daten.

Ich würde mich freuen, von Ihnen eine Antwort zu erhalten.

MfG
Alfred Arnold

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Arnold,

die SPD hat nicht die Absicht, natürlichen oder juristischen Personen bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses – zu denen die von Ihnen aufgeführten Bespiele in der Regel gehören – einfache oder erweiterte Melderegisterauskünfte zu untersagen. Insofern müssen Sie sich da keine Sorgen machen. Meine Fraktion und ich sind allerdings der Ansicht, dass es nicht sein kann, dass für Auskünfte zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels nicht mehr die Einwilligung des Betroffenen erforderlich sein soll – so, wie es die schwarz-gelbe Mehrheit im Deutschen Bundestag erst kürzlich verabschiedete. Hiergegen werden wir auch weiterhin politisch vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Barbara Hendricks MdB