Frage an Barbara Hendricks von Alfred A. bezüglich Finanzen
Guten Tag Frau Hendricks,
die Städte u. die Gemeinden klagen über finanzielle Probleme, es fehlt diesen ein Betrag von über 13 Mrd. Euro.
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es möglich sein sollte, dass der Einzug dieser Forderungen z.B. von amtlich, registrierten Inkassounternehmen durchgeführt werden kann. Diese können z.B. im Wege der "Verwaltungshilfe" tätig werden. So wird man den Städten bzw. Gemeinden bei ihrer wichtigen Aufgabe für die Bürgerinnen und Bürger helfen können.
Würden Sie sich dafür einsetzen.
Danke.
Mit freundlichem Gruss
Alfred Arnold
Sehr geehrter Herr Arnold,
vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Forum. In der Tat ist die Höhe der kommunalen Außenstände gerade in diesen Zeiten ohnehin knapper Haushaltskassen in den Städten und Gemeinden ein großes Problem.
Tatsächlich haben die Kommunen aber, anders als Sie unterstellen, bereits grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, ihr Forderungsmanagement teilweise an externe Dienstleiter auszugliedern. In einigen Gemeinden, wie bspw. in Passau, wird hiervon auch zunehmend Gebrauch gemacht. Ich persönlich stehe dieser Entwicklung jedoch eher skeptisch gegenüber.
Zum einen handelt es sich bei einem großen Teil der kommunalen Außenstände um Forderungen, die z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit der Schuldner und in diesem Zusammenhang zu beachtender Pfändungsfreigrenzen nicht beitreibbar sind. Hieran würde auch die Beauftragung eines Inkassounternehmens nichts ändern. Insofern ist fraglich, ob eine etwaige Auslagerung des Forderungsmanagements an privatwirtschaftliche Dienstleister überhaupt kosteneffizienter ist. Des Weiteren hege ich grundsätzlich datenschutzrechtliche Bedenken. Ich bin der Auffassung, dass insbesondere in einem solch datensensiblen Bereich, wie dem Gebühren- und Ordnungs- bzw. Bußgeldeinzug, grundsätzlich von einem Staatsvorbehalt auszugehen ist, von dem nur im Ausnahmefall abgewichen werden sollte. Die Ausgliederung des kommunalen Forderungsmanagements sollte meines Erachtens nach folglich stets die Ausnahme und nicht die Regel sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dr. Barbara Hendricks