Portrait von Barbara Hendricks
Barbara Hendricks
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Barbara Hendricks zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Günter K. •

Frage an Barbara Hendricks von Günter K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr verehrte Frau Dr. Hendricks,

Ich möchte Ihnen eine Frage zu der jetzt wieder aufgelebten Debatte zur Rente mit 67 und eventuell darüber hinaus stellen.

Ist es nicht sozial gerechter, wenn man den Eintritt in den Altersruhestand nicht vom Lebensalter, sondern von der Anzahl der Beitragsjahre Abhängig macht. Wenn man z.B., wie in anderen Ländern bereits praktiziert, man nach 40 oder meinetwegen auch 45 beitragspflichtigen Jahren in den Ruhestand gehen könnte, hat man doch eine bereits diskutierte Komponente damit gelöst.

Der viel zitierte Dachdecker, dem man ja wohl unbestritten nicht mehr zumuten kann, mit 67 oder 70 Jahren noch auf dem Dach rumturnen zu müssen, kann dann früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter ins Rentensystem für Berufsgruppen mit überwiegend körperlichen Tätigkeiten liegt ausbildungsbedingt in der Regel früher als für akademische Berufe.

Mit einer solchen Regelung könnte der gelernte oder ungelernte Handwerker, der normalerweise zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr ins Berufsleben einsteigt, zwischen dem 60. und 65. Jahr in "Rente gehen", während diejenigen, die durch eine längere Schulausbildung erst zwischen dem 25. und 30. Lebensfahr einsteigen, demnach zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr in Rente gehen können.

Warum hat man diese Möglichkeit, die, wie bereits oben erwähnt, schon in vielen Ländern so praktiziert wird, noch nicht diskutiert.

Auch könnte man die in der Bevölkerung vorherrschende Meinung, daß die Rente mit 67, wie sie z.Zt. realisiert werden soll, nichts weiter als eine Rentenkürzung ist, entkräften.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Kleff

Portrait von Barbara Hendricks
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kleff,

danke für Ihren sachlichen Beitrag zur gegenwärtigen Rentendiskussion!Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass das Lebensalter allein zu wenig aussagt über Belastbarkeit oder Arbeitsfreude eines Menschen. Es gibt aber auch Berufsgruppen, die besonderer Belastung ausgesetzt sind und für die es bereits heute Ausnahmeregelungen gibt, zum Beispiel Piloten, Soldaten, oder Fluglostsen.

Die gesetzliche Altersversorgung ist ein kompliziertes Regelwerk und entsprechend ist auch das Rentenversicherungsanpassungsgesetz 2007 (Gesetz über die "Rente mit 67") differenzierter, als wir allgemein denken.

Ihr Vorschlag, die Anzahl der Beitragsjahre zur Grundlage für den Renteneintritt zu machen, findet sich zum Beispiel auch in diesem Gesetz wieder. Jeder kann ohne Abzüge mit 65 in Rente gehen, der schon 45 Jahre Rentenbeiträge bezahlt hat. Dabei zählt auch die Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr bei den Beitragszeiten mit. Allerdings schaffen es nur wenige Arbeitnehmer tatsächlich auf 45 Beitragsjahre - bei den Männern waren es zuletzt 28 Prozent, bei Frauen sogar nur vier Prozent.

Vorgesehen war deshalb von Anfang an die Überprüfung der tatsächlichen Beschäftigungslage älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Gesetz heißt es:
"Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahre 2010 an alle 4 Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können."

Damit soll verhindert werden, dass im Endeffekt eine allgemeine Rentenkürzung dabei heraus kommt.

Das SPD-Präsidium, dem ich auch angehöre, hat zur gegenwärtigen Diskussion einstimmig Position bezogen. Unsere Analyse und die Maßnahmen, die wir für wichtig halten, finden Sie auf der Homepage der SPD mit dem Suchwort "Rente". Dieser Beschluss liefert die Grundlage für intensive Beratungen über die notwendigen Anpassungen.

Die Ergebnisse dieses internen und externen Diskussionsprozesses werden in einer neuen Kommission "Zukunft der Alterssicherung - Schutz vor Altersarmut" unter der Leitung von Ministerpräsident Kurt Beck, dem stellvertretenden SPD-Parteivorsitzenden Olaf Scholz, der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Elke Ferner, und dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen Ottmar Schreiner, beraten und dem Parteitag 2011 vorgelegt.

Wir sind der Auffassung, dass neben der für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtigen Beitragshöhe auch die Ziele unserer sozialen Rentenversicherung, nämlich Schutz vor Altersarmut und Anerkennung von Lebensleistung wieder mehr Beachtung in der politischen und gesellschaftlichen Debatte finden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks